Giebt jede Nichterfüllung des Vertrages den Gegenkontrahenten das Recht, Auflösung des Vertrages (Art. 1184 Code civ.) zu verlangen oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages entgegenzuhalten, oder ist zu unterscheiden zwischen wesentlichen und unwesentlichen Vertragsverletzungen?
Nach dem Marktpreise welches Ortes ist von demjenigen der Schade zu ersetzen, durch dessen Schuld eine Ware nach einem anderen als dem vertragsmäßig bestimmten Hafenplatze verschifft worden ist?
1. Stillschweigende Bestellung eines Handlungsbevollmächtigten.
2. Kann der Prinzipal, in dessen Namen ein Handlungsbevollmächtigter kontrahiert hat, dem anderen Kontrahenten gegenüber sich darauf berufen, daß der Handlungsbevollmächtigte den Auftrag zum Abschlusse des Vertrages mißverstanden hat?
Ist die weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichtes zulässig, wenn das Beschwerdegericht die auf neue Thatsachen gestützte Beschwerde verworfen hat?
Muß die in Art. 45 W.O. vorgeschriebene Benachrichtigung von der Nichtzahlung eines mangels Zahlung protestierten Wechsels auch an den Acceptanten erfolgen?
Ist Reception erfolgt, wenn dem Führer eines von dem Gastwirte an den Bahnhof zu den ankommenden Bahnzügen gesendeten Wagens von einem Reisenden mit dem Bemerken, daß er in dem betreffenden Gasthofe absteigen wolle, Gegenstände übergeben worden sind? Eigenes Verschulden des Gastes.
Ist nach preußischem Rechte vor der Entmündigungserklärung eine provisorische Verfügung zulässig, kraft deren jemandem wegen Verschwendung die Handlungsfähigkeit entzogen werden kann?
Hat der Auflösungsbeschluß und die Liquidation einer Genossenschaft auch dann noch die Wirkung, die Genossenschaft von der Auszahlung des ausgetretenen Genossenschafters zu befreien, wenn beides erst nach Ablauf von drei Monaten seit dem Austritte desselben erfolgt ist?
1. Trifft die auf Grund eines Urteiles, welches gegen den Schuldner nach dem Tode seiner nicht mitverklagten Ehefrau erlassen worden, gegen ihn allein bewirkte Hypothekareinschreibung nur seinen Anteil an den gütergemeinschaftlichen Immobilien, wenn auch die Schuld eine gütergemeinschaftliche und die Ehefrau erst im Laufe des Prozesses nach Hinterlegung der Anträge gestorben ist?
2. Ist eine Teilhypothek auch dann unwirksam, wenn bei der die Aufhebung der Gemeinschaft bezweckenden Lizitation nicht ein Miterbe des Schuldners, sondern ein Dritter Ansteigerer der Immobilie geworden ist?
Ist die rechtliche Gültigkeit eines Versicherungsvertrages, den ein Preuße mit einer außerhalb Preußen domizilierten Unfall-Versicherungsanstalt durch Vermittelung eines in Preußen wohnenden Agenten geschlossen hat, dadurch beeinträchtigt, daß die Versicherungsanstalt die in §. 2 des preuß. Ges. v. 17. Mai 1853 vorgeschriebene Genehmigung der Ministerien nicht erwirkt, und der betr. Agent die in den §§. 3 u. 4 das. geforderte persönliche Concession nicht erlangt hat?
Ist Art. 424 Nr. 1. H.G.B. auch anwendbar, wenn der Transport, welcher in unbedeckten Wagen erfolgen durfte, in bedeckten Wagen erfolgt ist? -- Mündliche Bestellung eines bedeckten Wagens.
Erlischt der Versicherungsanspruch durch Nichtzahlung der Prämie seitens des Versicherten auch dann, wenn der Versicherer die Nichtzahlung verschuldet hat?
Kann der Kirchenvorstand einer katholischen Pfarrgemeinde Umlagen, denen der Regierungspräsident die Beitreibung im Verwaltungswege versagt hat, weil dieselben zu Gehaltszahlungen an Geistliche, bezüglich deren die Leistungen aus Staatsmitteln eingestellt worden, bestimmt sind, mittels gerichtlicher Klage einziehen?
Übernahme der Hypothek in Anrechnung auf das Kaufgeld. -- Persönlicher Anspruch des Hypothekgläubigers gegen den Übernehmer auch ohne Beitritt zum Vertrage.
Erlischt dieser Anspruch dadurch, daß Käufer und Verkäufer nach der Auflassung den Übernahmevertrag durch einen neuen Vertrag rückgängig machen?
Ist die auf einem Grundstücke haftende Verpflichtung, für ein anderes Grundstück gegen eine fest bestimmte Geldvergütung gewisse Arbeiten zu leisten, durch den §. 2 Nr. 7 des Gesetzes, betreffend die Ablösung der Reallasten u. s. w., vom 2. März 1850 aufgehoben?
1. Tritt bei der einfachen Kommanditgesellschaft der Kommanditist in Bezug auf die versprochene Einlage zu den Gesellschaftsgläubigern in ein unmittelbares, lediglich nach Maßgabe der eingetragenen Beteiligungserklärung begründetes Rechtsverhältnis?
2. Ist der Gütervertreter im Konkurse über das Kommanditgesellschaftsvermögen zur Geltendmachung des unmittelbaren Rechtes der Gesellschaftsgläubiger gegen den Kommanditisten auf die rückständige Einlage befugt?
1. Bezieht sich die Vorschrift des §. 41 Absatz 2 des preuß. Gesetzes über den Eigentumserwerb u. s. w. (G.S. S. 433) auch auf den ersten Konstituenten der Hypothek?
2. Muß der Gläubiger, wenn bei Bekanntmachung der Übernahme die Forderung für ihn fällig ist, bei Verlust seines Anspruches an den Veräußerer die Hypothek binnen 6 Monaten einklagen?
1. Die Witwe als Vertreterin im Prozesse bei fortgesetzter Gütergemeinschaft nach nassauischem ehel. Güterrecht.
2. Bedeutung des auf Grund des §. 227 St.G.B. ergangenen Strafurteils für den Beweis der Thäterschaft des im Civilprozesse wegen Tötung auf Schadensersatz belangten Verurteilten.
3. Ergänzung des Klaggrundes aus Beiakten.
1. Fordert das französische Recht für die condictio indebiti einen Irrtum des Zahlenden? Wer hat diesen Irrtum zu erweisen?
2. Fall, wo namens einer Aktiengesellschaft irrtümlich eine Nichtschuld gezahlt, jedoch der Irrtum durch wissentlich unrichtige Buchungen von Beamten der Gesellschaft veranlaßt war.
1. Ist die Rechtsgültigkeit eines Handgeschenkes durch die bei Lebzeiten des Schenkgebers erfolgte Annahme bedingt?
2. Beweislast, wenn ungewiß ist, ob die zwecks einer Schenkung zugesendete Sache dem Schenknehmer schon zu Lebzeiten des Schenkgebers zugekommen und von ihm angenommen worden sei?
Ist für die Extinktiv-Verjährung von Forderungen, welche ihren Sitz unter fremdem Rechte haben, aber in Alt-Preußen eingeklagt werden, auch nach dem preuß. Allgemeinen Landrechte das örtliche Recht der Obligation maßgebend?
Unterwerfung unter ein noch nicht rechtskräftiges Urteil durch vorbehaltlose Zahlung der Urteilssumme. Rückforderung der letzteren wegen Nichtschuld -- wegen Betruges des Gegners.
Anwendung des Art. 14 §§. 1 und 2 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 auf Zahlungen, welche ein Ausländer in Deutschland in deutscher Silberwährung zu leisten vor Einführung der Reichsgoldwährung versprochen hat.
Bedarf die von einem Nichtkaufmanne für die Forderung eines Kaufmannes aus einem Handelsgeschäfte im Geltungsgebiete des preuß. A.L.R.'s geleistete Bürgschaft der Schriftform?
Kommt der Glaube des Grundbuches in Frage, wenn in diesem ein Grundstück noch auf den Namen beider Eheleute eingetragen steht, nachdem die bestandene eheliche Gütergemeinschaft bereits durch den Tod der Ehefrau gelöst ist? Exekutionshypothek.
Rechtliche Natur einer Unterkonsortialbeteiligung. Inwieweit kann der Unterbeteiligte dem Rückgriffe des ihn Beteiligenden Vertragsverletzungen des Syndikatsleiters, welche diesem gegenüber eine Lossagung vom Vertrage gerechtfertigt hätten, entgegenstellen? Einfluß des Ausscheidens von Konsortialen im Wege der Annullierung ihrer Beteiligung auf die Verpflichtung der übrigen.
Wie hat der verklagte Erbe die Einrede, daß er nur als Benefizial-Erbe hafte, zu begründen? und welche rechtliche Wirkung hat der Vorbehalt des beneficii im Urteile?
Ist zur Begründung eines Schadensersatzanspruches auf Grund des §. 2 des Haftpflichtgesetzes die Darlegung eines ursachlichen Zusammenhanges zwischen der Verletzung und dem Fabrikbetriebe erforderlich?
Ist ein Darlehnsgläubiger, welcher später an den Schuldner im Spiele verloren und die Aufrechnung der Gewinnforderung auf die Darlehnsschuld mündlich bewilligt hat, nach dem Allg. Landrecht bei einem Objekte von mehr als 50 Thlr. an diese Bewilligung gebunden?