Enthält ein Urteil genügende Entscheidungsgründe, wenn die in Bezug genommenen Einzelheiten des Parteivorbringens und der Beweisergebnisse nur nach Blattzahlen der gerichtlichen Prozeßakten bezeichnet werden?
Sind bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung nach § 626 BGB., § 92 HGB. auch die vermögensrechtlichen Folgen der Auflösung des Vertragsverhältnisses zu berücksichtigen?
1. Kann in Fällen, in denen mit der Übernahme und Ausführung eines im öffentlichen Interesse unentgeltlich übernommenen Auftrags offensichtlich und nach der Natur der Sache eine für beide Teile erkennbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit des Beauftragten verbunden ist, nach dem Parteiwillen angenommen werden, daß der Auftraggeber für die aus der Ausführung des Auftrags dem Beauftragten erwachsenden Schäden aufzukommen hat?
2. Steht eine derartige Annahme mit der Vorschrift des § 670 BGB. in Einklang?
1. Voraussetzungen des außerordentlichen Kündigungsrechts des Mieters wegen nicht rechtzeitiger Gewährung des Gebrauchs der Mietsache.
2. Ist der Vermieter verpflichtet, obwohl nach den bahnamtlichen Vorschriften die Versendung der Mietsache nur auf Grund einer Dringlichkeitsbescheinigung erfolgen darf, die von ihm übernommene Versendung nach der Arbeitsstelle des Mieters ohne eine solche zu ermöglichen?
1. Schließt der Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer Gesellschaft m. b. H. notwendig aus, daß daneben auch ein Kaufvertrag über das Vermögen der Gesellschaft abgeschlossen wird?
2. Finden auf den Kauf eines Geschäfts die Grundsätze der Gewähr für Sachmängel Anwendung?
1. Zum Begriff der Gegenstände des täglichen Bedarfs im Sinne der Verordnung gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918.
2. Welche Folge hat ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Nr. 1 der erwähnten Verordnung für die Wirksamkeit des geschlossenen Kaufvertrags?
Kann der Gesellschafter nach Auflösung der Gesellschaft zur Vorbereitung der künftigen Auseinandersetzung einzelne besonders dringliche Ansprüche gegen den Mitgesellschafter vorab einklagen?
1. Zur Frage der Auskunftspflicht des Konkursverwalters und der Darlegungspflicht des Klägers im Falle des § 127 Abs. 1 KO.
2. Inwieweit ist die Tilgung der Stammeinlageschuld des Gesellschafters einer Gesellschaft m. b. H. durch Verrechnung unstatthaft?
3. Zulässigkeit eines Teilurteils.
1. Können verzichtbare prozeßhindernde Einreden mit Zustimmung des Gegners in der Berufungsinstanz nachgeholt werden?
2. Müssen Perser, die in Deutschland als Kläger auftreten, wegen der Prozeßkosten Sicherheit leisten?
Abtretung des dem Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. zustehenden Anspruchs auf einen Anteil am Reingewinn des laufenden Jahres. Rechtsstellung des Erwerbers gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftern.
1. Gilt § 279 BGB. unbeschränkt auch in den Fällen, wo das Unvermögen zur Leistung auf Gründen beruht, welche mit der Eigenart der Zahlungsschuld nichts zu tun haben?
2. Kann sich der Gattungsschuldner auch wenn die Leistung aus der Gattung möglich ist, trotz § 279 BGB. gemäß § 242 darauf berufen, daß ihm die Leistung nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann?
1. Wann liegt eine Zusammenrottung oder ein Zusammenlauf von -- Menschen im Sinne von § 1 des preuß. Tumultgesetzes vom 11. März 1850 vor?
2. Zum Begriff einer Menschenmenge im Sinne des Tumultgesetzes.
3. Wann ist offene Gewalt vorhanden?
1. Ist ein Blankowechsel nach der Ausfüllung des Blanketts so zu behandeln, als hätte er von vornherein den ihm nachträglich gegebenen Inhalt gehabt?
2. Kann der Verjährungslauf schon vor Ausfüllung des Blanketts beginnen?
1. Kann die Anmeldung eines Tumultschadens bei dem Gemeindevorstande durch dritte Personen erfolgen?
2. Wann ist das "Dasein des Schadens" zur Wissenschaft des Verletzten gelangt?
1. Ist der Prozeßrichter durch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die die Öffentlichkeit eines von der Wegepolizeibehörde für den öffentlichen Verkehr in Anspruch genommenen Weges bejaht haben, gehindert, im Entschädigungsprozesse die Öffentlichkeit zu verneinen?
2. Voraussetzungen der Öffentlichkeit nach rheinischem Wegerecht.
3. Beweislast für die Öffentlichkeit.
1. Zur Frage des Verschuldens der Eisenbahn, wenn eine leicht verderbliche Ware unterwegs liegen bleibt.
2. Welche Folgen hat die durch die Bekanntmachung vom 10. August 1914 (RGBl. S. 368) erfolgte Aufhebung der Lieferfristen für die Haftung der Eisenbahn aus Verschulden?
1. Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vinkulationskaufs.
2. Wann gilt der Frachtbrief, der auf der Eisenbahnstation in das für den Empfänger bestimmte Brieffach gelegt wird, gegenüber dem Empfänger als zugegangen?
1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Vertrag wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig, wenn ein solcher Verstoß nur einem der Vertragschließenden zur Last fällt?
2. Verstößt eine Vereinbarung, durch welche die Spediteure eines bestimmten Bezirks ihre gesetzliche Haftpflicht abändern und ihre Erstattungspflicht auf einen verhältnismäßig geringfügigen Betrag beschränken, gegen die guten Sitten?
1. Haben die richterlichen Beamten auf Grund der Allg. Verfügungen des preuß. Justizministers vom 8. August 1917 und vom 4. April 1918 (IMBl. 1917 S. 280, 1918 S. 100) einen Rechtsanspruch auf die Kriegsteuerungszulagen?
2. Unter welchen Voraussetzungen sind nach diesen Verfügungen Kinder der Beamten bei der Bemessung der Kriegsteuerungszulagen zu berücksichtigen?
Ist eine Haftung des Ehemanns gemäß § 463 BGB. auch dann gegeben, wenn die in Gütergemeinschaft lebenden Eheleute das zu der gütergemeinschaftlichen Masse gehörende Grundstück zusammen an einen Dritten verkauft haben, der Ehemann aber die Vorverhandlungen allein geführt und hierbei fälschlich und arglistig das Vorhandensein von Grundstückseigenschaften vorgespiegelt hat?
1. Zum Begriff der Beschlagnahme i. S. der BRV. über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 26. April 1917 (RGBl. S. 375).
2. Ist, wenn das Kriegsamt den Handel in der solcher Art beschlagnahmten Ware bestimmten Personen zu Höchstpreisen gestattet hat, die fernere Lieferung aus Verträgen, die vorher zwischen solchen Personen zu höheren Preisen geschlossen waren, zu diesen oder nur mehr zu den Höchstpreisen zulässig?
Wie kann eine versäumte Klagezustellung nach dem ersten Verhandlungstermin und nach Anberaumung und Verkündung eines neuen Verhandlungstermins nachgeholt werden?
1. Zum Begriff der "unrichtigen Angabe" im Sinne des § 3 UWG. ("Sardinen"; "norwegische Sardinen").
2. Fassung und räumliche Tragweite des Unterlassungsurteils.
1. Bedarf es zur Wirksamkeit eines Beschlusses, durch den die Haftsumme bei einer Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht erhöht wird, der Eintragung der Höhe der Haftsumme in das Genossenschaftsregister und ihrer Veröffentlichung?
2. Ist der Konkursverwalter im Konkurs einer solchen Genossenschaft befugt, Ersatz des durch die Unwirksamkeit jenes Beschlusses erwachsenen Schadens von dem für die Amtspflichtverletzung des Registerrichters haftenden Staate zu beanspruchen?
1. Enthält die Bestimmung in § 13 Abs. 3 des Scheckgesetzes vom 11. März 1908 (RGBl. S. 71) zwingendes Recht?
2. Ist der Scheckbezogene verpflichtet oder doch berechtigt, den Widerruf eines Schecks vor Ablauf der Vorlegungsfrist zu beachten? Ist eine Vereinbarung betreffs des Widerrufs zulässig, und ist sie zur Bindung des Bezogenen an den Widerruf auch erforderlich?
Kann das eines förmlichen Schuldausspruchs entbehrende Scheidungsurteil die Grundlage für einen Unterhaltsanspruch aus § 1578 BGB. abgeben, wenn aus den Urteilsgründen erhellt, daß der in Anspruch genommene Ehegatte die alleinige Schuld an der Scheidung trägt?
Kann in der Erbeinsetzung eines Geschwisterkindes unter Umständen eine stillschweigende Ersatzberufung von Abkömmlingen des Eingesetzten insbesondere auch dann gefunden werden, wenn der Erblasser bei der Testamentserrichtung an die Möglichkeit des Wegfalls des Eingesetzten nicht gedacht hat?
1. Bedeutung der Lizenz an einem Warenzeichen; ist sie schuldrechtlicher oder dinglicher Natur?
2. Kann die Unterlassungsklage auch gegen Beihilfe zur Warenzeichenverletzung und zu unlauterem Wettbewerb erhoben werden? Objektiver und subjektiver Tatbestand der Beihilfe.
Ist zur Frage, ob bei der Teilenteignung eines Grundstücks das Restgrundstück nach seiner bisherigen Bestimmung zweckmäßig noch benutzt werden oder ob der Eigentümer die Abnahme des Ganzen vom Unternehmer verlangen kann, zugunsten des Eigentümers die gesetzliche Verpflichtung, bei der Bebauung des Grundstücks Anliegerbeiträge zu zahlen, in Rechnung zu ziehen?
Ist bei militärhoheitsrechtlich im Kriege verfügter Beschlagnahme, Einziehung und Hinterlegung der Streit um die hinterlegten Werte eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne des § 13 GBG.?
Wer haftet beim Versendungskauf für die Kosten von Versicherungen, die nach Auslieferung der Ware an den Spediteur von diesem oder von seinem Beauftragten am Ankunftsort ohne Wissen und Zutun des Verkäufers und des Käufers auf die Ware gelegt wurden?
Befugnis der Kommandierenden Generale zur Festsetzung von Höchstpreisen. Ergreift die Anordnung, daß höhere Preise nicht "gefordert oder gezahlt" werden dürfen, auch solche Verträge, die vor der Festsetzung gutgläubig abgeschlossen und noch nicht erfüllt sind?
Ist auch die auf Grund einer nicht beurkundeten oder nicht formgerecht beurkundeten, vor dem Grundbuchrichter erklärten Auflassung erfolgte Eintragung des Erwerbers rechtswirksam?
Ist der Nachtpförtner eines Hotels im Sinne des § 701 Abs. 2 BGB. als "den Umständen nach" zur Entgegennahme von Wertsachen und Kostbarkeiten der Hotelgäste behufs Aufbewahrung bestellt anzusehen?
Wie ist der Streitwert bei der Klage auf Herausgabe einer Sicherheit, die für eine in holländischer Währung zu zahlende Forderung bestellt ist, zu berechnen, wenn der Kläger beantragt hat, den Beklagten zu verurteilen, die Sicherheit gegen Zahlung des ursprünglichen Forderungsbetrags in Reichswährung herauszugeben?
1. Wann liegt Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichengesetzes vor?
2. Welche Umstände führen dazu, ein Warenzeichen zu einem sog. schwachen Zeichen zu machen?
Welchen Einfluß hat die von dem Käufer vorgenommene Weiterveräußerung der als mangelhaft zur Verfügung gestellten Ware auf die Gewährleistungsansprüche des Käufers?
1. Kann derjenige, in dessen Auftrag und für dessen Rechnung auf Grund eines nichtigen Rechtsgeschäfts einem Dritten geleistet worden ist, dem Rückfordernden entgegenhalten, daß er mit Rücksicht auf seine rechtlichen Beziehungen zu diesem Dritten nicht bereichert sei, oder ist er auf den Beweis beschränkt, daß die Bereicherung wieder fortgefallen ist?
2. Kann sich der ungerechtfertigt Bereicherte auf die Vorschrift des § 814 BGB. berufen, wenn die auf Grund eines nichtigen Rechtsgeschäfts erfolgte Leistung vor Abwickelung dieses Geschäfts und in der Erwartung geschehen ist, daß sie sich ordnungsmäßig vollziehen werde?
Wann ist die Zustellung eines Urteils von Anwalt zu Anwalt erfolgt, wenn der prozeßbevollmächtigte Anwalt das ihm vom Gegenanwalte behändigte Urteil in der irrtümlichen Annahme, er sei nicht mehr Prozeßbevollmächtigter, nicht annehmen zu wollen erklärt, demnächst aber nach Erkennung seines Irrtums das Empfangsbekenntnis ausgestellt hat?
Kann aus einem nach der Bundesratsverordnung vom 15. März 1918, betr. die Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke, der Genehmigung des Landrats bedürftigen Kaufvertrage vor Erteilung der Genehmigung auf Erfüllung geklagt werden?
1. Kann trotz bestehender Fürsorgeerziehung die Haftung des Vaters aus § 832 BGB. begründet sein?
2. Umfang der Aufsichtspflicht des Vaters bezüglich eines aus der Erziehungsanstalt entwichenen Sohnes.
1. Hat § 634 der Reichsversicherungsordnung den Charakter einer Ausnahmevorschrift gegenüber der Begriffsbestimmung des Betriebsunternehmers in § 633 daselbst?
2. Darf der in deutsche Militärverwaltung übernommene Betrieb einer Eisenbahn im besetzten feindlichen Gebiet unter besonderen Umständen als versicherungspflichtig im Sinne der Reichsversicherungsordnung behandelt werden?
1. Darf der Händler als Verkäufer ohne weiteres deshalb vom Vertrage zurücktreten, weil auf Grund einer Kriegsverordnung die behördliche Erlaubnis zur Lieferung nur unter Beschränkung des vertraglich bedungenen Händlergewinns erteilt wird?
2. Über die Verpflichtung des Verkäufers, die Erlaubnis einzuholen.
1. Zum Erfordernis der Wiederholungsgefahr bei der Unterlassungsklage aus gewerblichen Schutzrechten.
2. Verwechselungsgefahr bei einem aus Wort und Bild kombinierten Wareuzeichen.
1. Kann der ausgeschlossene Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. gegenüber der Ausfallsforderung der Gesellschaft mit einer Gegenforderung aufrechnen?
2. Gilt die Bestimmung des Gesellschaftsvertrags, daß eine Übertragung von Geschäftsanteilen nur bei gleichzeitiger Aushändigung der über die Anteile ausgestellten Anteilscheine zulässig sein soll, auch für den Erwerb in öffentlicher Versteigerung gemäß § 23 des Gesetzes betr. die Gesellschaften m. b. H.?
3. Gilt die Vorschrift des Abs. 1 des § 33 GmbHG., wonach die Gesellschaft eigene Geschäftsanteile, auf welche die Stammeinlage noch nicht vollständig eingezahlt ist, nicht erwerben darf, auch für den Erwerb in öffentlicher Versteigerung gemäß § 23?
4. Kann sich der ausgeschlossene Gesellschafter gegenüber der Ausfallsforderung der Gesellschaft darauf berufen, daß diese unzulässigerweise den Geschäftsanteil in der öffentlichen Versteigerung erworben habe?
Ist bei einer juristischen Person des Privatrechts eine Notlage möglich, die sie nach § 11 Nr. 3 des Reichserbschaftssteuergesetzes von Zahlung der Steuer befreit? Wann befindet sich eine Aktiengesellschaft in einer Notlage?
1. Ist das Binnenschiffahrtsgesetz auf die Haftung des Mieters eines Schiffes anwendbar, wenn dem Mieter zugleich mit dem Schiffe die Dienste der Besatzung überlassen worden sind?
2. Zum Begriff des Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB.
Hat die vorläufige Vollstreckung gegen den Bürgen die Wirkung, daß der Hauptschuldner die Zahlung verweigern darf, während der Bürge unter Bestreiten der Bürgschaft den Rechtsstreit gegen den Gläubiger fortsetzt?
Setzt § 312 Abs. 2 BGB. voraus, daß die künftigen gesetzlichen Erben demnächst auch tatsächlich zur gesetzlichen Erbfolge berufen werden? Ist der Verzicht auf den Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers einem von ihm durch Testament berufenen Verwandten gegenüber wirksam?
Gehören Flüssigkeiten in Holzfässern stets zu denjenigen Frachtgütern, die im Sinne des § 459 Nr. 4 HGB. und des § 86 der Eisenbahnverkehrsordnung der besonderen Gefahr der Beschädigung ausgesetzt sind?
1. Rechtliche Natur des Fernsprechanschlußvertrags. 2. Kann das Reich von dem Fernsprechteilnehmer, dessen Angestellter den Betriebsunfall eines Fernsprechbeamten verschuldet hat, Erstattung der Unfallpension des Beamten beanspruchen?
Verliert der Verpächter, der nach widerrechtlicher Entfernung von eingebrachten Sachen des Pächters vom Grundstück es unterlassen hat, sein Pfandrecht gerichtlich geltend zu machen, den Schadensersatzanspruch aus der unerlaubten Handlung wegen Verletzung des Pfandrechts?
Haftet eine bei der Legung eines zweiten Bahngleises bloß mit der Anfuhr von Kies beauftragte Baufirma auch ohne Verschulden für den Schaden, der durch Funkenflug aus der von ihr benutzten Lokomotive entstanden ist?
Unterliegt die bei der Erhöhung des Stammkapitals einer Gesellschaft m. b. H. durch Mitglieder der Gesellschaft erfolgende urkundliche Übernahme bestimmter neuer Stammeinlagen dem Stempel der Tarifst. 58 "Schuldverschreibungen" des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 30. Juni 1909?
Ist der Käufer einer bestimmten Partie Ware zur Wandelung berechtigt, wenn die Ware zwar der ihr im Kaufvertrage beigelegten Bezeichnung, nicht aber dem übereinstimmenden Willen der Vertragschließenden entspricht?
Hat beim zweischneidigen Prämiengeschäfte, d. h. dem Geschäft, wonach dem Prämienschuldner neben dem Rechte, entweder zu kaufen oder zu liefern, das Recht zusteht, gegen Zahlung der Prämie vom Vertrage zurückzutreten, der Wahlberechtigte die Prämie auch in dem Falle zu entrichten, wenn die Lieferung der Ware durch Zufall unmöglich wird, nachdem er sich für den Kauf entschieden hat?
Genügt zur Widerlegung der Vermutung aus § 1362 Abs. 2 BGB. der Nachweis, daß der Mann das Eigentum an den Sachen während der Ehe durch Erbgang erworden hat?
Ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung der Ware zu verweigern, wenn er nach dem Vertragsschluß erfährt, daß der Käufer mit der Ware Preiswucher und Kettenhandel treibt?
1. Kann eine (offene) Handelsgesellschaft, welche ein fremdes Geschäft nebst Firma erworben hat, beide einem Mitgesellschafter als Treuhänder übertragen? Liegt in solchem Falle ein Erwerb gemäß § 22 Abs. 1 HGB. auch dann vor, wenn der Treuhänder im inneren Verhältnis von den Anweisungen der Gesellschaft abhängig bleibt und die Stellung eines Handlungsgehilfen einnimmt?
2. Kann die Gesellschaft den Treuhänder schuldrechtlich verpflichten, Geschäft und Firma einem neuen Treuhänder zu übertragen, und den letzteren, nach Beendigung seines Vertragsverhältnisses, die Rückübertragung vorzunehmen?
1. Gibt es gegen die nach § 59 Abs. 2 RAO. ergehenden Beschlüsse des Oberlandesgerichts eine Beschwerde?
2. Ist auf diese Beschlüsse das Reichsgesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbar?
Unterliegt die Bereicherungsklage eines Konkursverwalters der Abweisung nach § 817 Satz 2 BGB., wenn nicht nur der Prozeßgegner durch Annahme der Leistung, die ihn ungerechtfertigt bereicherte (§ 817 Satz 1), sondern auch der Gemeinschuldner durch Bewirkung der Leistung gegen die guten Sitten verstoßen hat?
1. Über den Gang des Wiederaufnahmeverfahrens. 2. Was hat der Kläger, der die Restitutionsklage auf das Auffinden einer Urkunde stützt, zu beweisen?
3. Darf das Berufungsgericht den von dem Vorderrichter auferlegten Eid beseitigen, ohne daß es vom Gegner beantragt ist?
1. Liegt eine Klagänderung vor, wenn zur Begründung eines negatorischen Anspruchs rechtsverletzende Tatsachen geltend gemacht werden, die sich erst im Laufe des Rechtsstreits ereignet haben?
2. Kann der Grundeigentümer der Einleitung von Grubenwässern aus einem Bergwerke in einen Wasserlauf auch dann nicht widersprechen, wenn Abhilfemaßregeln gegen die Verunreinigung des Wasserlaufs zwar technisch möglich, wirtschaftlich aber undurchführbar sind?
3. Ist beim Zusammentreffen mehrerer Immissionen, von denen die eine übermäßig ist und den öffentlichen Strom in unzulässiger Weise verunreinigt, die übrigen sich aber in den Grenzen des Erlaubten halten und für sich allein unschädlich sind, die Abwehrklage und ein Schadensersatzanspruch eines Anliegers, dem ein Privatrecht an dem öffentlichen Strome zusteht, auch gegenüber den Immittenten begründet, deren Einleitungen das Maß des Zulässigen nicht übersteigen?
4. Kann der Gläubiger, der die Herstellung der beschädigten Sache selbst übernommen hat, vom Schuldner auch den Ersatz solcher Aufwendungen verlangen, die sich zwar hinterher als unzweckmäßig und überflüssig darstellen, zur Zeit ihrer Vornahme aber als sachgemäß angesehen werden konnten?
1. Zum Begriff des Gewerbetreibenden in § 13 UWG. 2. Findet das Wettbewerbsgesetz Anwendung, wenn Nicht-Rechtsanwälte gegen Rechtsanwälte unlauteren Wettbewerb verüben?
3. Ist ein Anwaltsverein zur Klagerhebung nach § 13 UWG. berechtigt?
Liegt ein Bescheid im Sinne des § 5 des preuß. Tumultgesetzes vor, wenn die Gemeinde dem Verletzten auf die Anmeldung seiner Schadensersatzforderung eröffnet, sie wolle unter allen Umständen erst das Zustandekommen des neuen, damals der Nationalversammlung vorliegenden Gesetzes abwarten?
Haftet eine Gemeinde für Schäden, die bei einer Zusammenrottung von Militärgefangenen verursacht worden sind, auch dann, wenn das im Gemeindebezirke befindliche Gefangenenlager der tatsächlichen und rechtlichen Einwirkung der Gemeindebehörden entzogen war?