In welchem Umfange haften der Schiffer und Rheder dritten Personen für den diesen aus der Untüchtigkeit der zum Laden oder Löschen verwendeten Gerätschaften erwachsenen Schaden, wenn diese Arbeiten durch besondere Stauer mit deren Gerätschaften bewirkt werden?
Hat bei einer Seeversicherung auf Güter für alle Gefahr der Versicherer auch den höheren Zoll zu ersetzen, welcher infolge der Verfügung einer kriegführenden Macht von den Gütern zu entrichten ist?
Ist der Aussteller eines s. g. durchgehenden Konnossements unbedingt verpflichtet, in Ermangelung einer bestimmten, in demselben vorgeschriebenen Reiseroute die betreffenden Güter auf dem geographisch nächsten Wege nach ihrem Bestimmungsorte zu befördern, und haftet er bei der Beförderung eines ihm vertragsmäßig nicht gestatteten Umweges für höhere Gewalt?
Bedeutung von "intermediate ports".
Gehört die behufs der Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteiles oder anderen vollstreckbaren Titels (§. 702 C.P.O.) bewirkte Pfändung zu den in §. 23 Nr. 2 K.O. erwähnten Rechtshandlungen, durch welche einem Konkursgläubiger eine Sicherung gewährt wird, die er nicht oder nicht in der Art, oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte?1
Ist der Landesgesetzgebung durch §. 12 des Einf.-Ges. zur Konkursordnung gestattet, den früheren Generalpfandrechten die Wirksamkeit auch in bezug auf das nach dem 1. Oktober 1879 erwordene Vermögen zu sichern?
Beurteilung der Priorität einer Forderung nach dem am Sitze des Konkursgerichtes geltenden Rechte. Genügt hinsichtlich der Form des Rechtsgeschäftes die Beobachtung der Form desjenigen Rechtsgebietes, in welchem dasselbe zu wirken bestimmt ist? Absicht der Kontrahenten.
Zeitige Freiheitsstrafe als Ehescheidungsgrund nach protestantischem Eherechte. Ist der Praxis der Konsistorien und Gerichte des ehemaligen Kurfürstentumes Hessen, welche nur die Zuerkennung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe als Scheidungsgrund anerkannte, als partikuläre Rechtsbildung anzusehen und zu beachten?
Ist für den Inhalt und das Maß einer Realservitut nur das Bedürfnis des herrschenden Grundstückes ohne Rücksicht auf die persönlichen Interessen des Eigentümers mit Rücksicht auf andere ihm gehörige Grundstücke maßgebend?
Umfang der Ausübung einer Servitut bei Vergrößerung des herrschenden Grundstückes. Verantwortlichkeit einer Gemeinde, zu deren Gunsten die Servitut besteht, für deren mißbräuchliche Ausübung durch einzelne Ortseinwohner. Veränderungen auf dem herrschenden und dienenden Grundstücke. Verhältnis beider zu einander.
Übereinkunft, daß die Fortentrichtung zugesagter Unterstützungsgelder von der Entscheidung eines sog. Familienrates abhängig sein soll. Freies oder billiges Ermessen? Inwiefern ist Auslegung einer Vertragsurkunde Revisionsgrund?
Regreß des Bürgen gegen den Hauptschuldner auch ohne Klagencession abseiten des bezahlten Gläubigers. -- Kann der debitor cessus, welcher nach der Certioration auf Grund einer vor derselben übernommenen Bürgschaft einen Gläubiger des Cedenten bezahlt hat, gegen den Cessionar mit der ihm durch die Zahlung erwachsenen Forderung an den Cedenten kompensieren?
Das Recht des Faustpfandgläubigers auf abgesonderte Befriedigung im Konkurse ist nach lübischem und rostockschem Recht nicht davon abhängig, daß der Faustpfandgläubiger bis zur Geltendmachung des Rechtes ununterbrochen im Besitze des Faustpfandes geblieben ist.
Annahmeverzug des Gläubigers. Anwendbarkeit der Vorschriften des gemeinen Rechtes über die Verkaufsselbsthilfe bei dem Handelskaufe. Aufrechterhaltung des Verkaufes aus dem Gesichtspunkte einer nützlichen Geschäftsführung. Die Bestimmung über den Umfang der Verpflichtung des Käufers in dessen billiges Ermessen gestellt. Beweislast bei der Untersuchung.
1. Finden gegenüber der fünfjährigen Verjährung des Art. 146 H.G.B. die landesrechtlichen Gründe der Ausschließung der Verjährung, namentlich die des §. 512 preuß. A.L.R. I. 9 Anwendung?
2. Begriff der Fälligkeit in Art. 146 H.G.B.
3. Schützt die Verjährung des Art. 146 nur den Gesellschafter als solchen?
Ist der für seine Person wegen einer Privatschuld beklagte Mitinhaber einer offenen Handelsgesellschaft befugt, die der offenen Handelsgesellschaft gegen den Kläger zustehende Gegenforderung auf die beklagte Forderung zu kompensieren?
1. Ist auf die nach dem Haftpflichtgesetze vom 7. Juni 1871 zu gewährende Entschädigung eine Witwenpension anzurechnen, wenn die Voraussetzung des §. 4 dieses Gesetzes nicht zutrifft?
2. Ursachlicher Zusammenhang im natürlichen Sinne und im Rechtssinne.
Erlischt die für eine bestimmte Saldoforderung bestellte Sicherheit, wenn dieser Saldo in neue Rechnung übertragen und durch eine Saldoziehung ausgeglichen ist?
Gilt die Bestimmung des §. 3 des Markenschutzgesetzes, daß die Eintragung von Warenzeichen, welche bis zum Beginne des Jahres 1875 im Verkehre allgemein als Kennzeichen der Waren eines bestimmten Gewerbetreibenden gegolten haben, nicht versagt werden dürfe, auch in Fällen, wo die Anmeldung des Warenzeichens erst nach dem 1. Oktober 1875 erfolgte?
In welchem Umfange begründet die gemäß §. 20 Ziff. 1 des Markenschutzgesetzes gegebene Erklärung, sich der Gerichtsbarkeit des Handelsgerichtes (jetzt Landgerichtes) zu Leipzig zu unterwerfen, die Zuständigkeit dieses Gerichtes?
Darf der Richter den Kausalzusammenhang zwischen Verschulden und Unfall deshalb als gegeben erachten, weil bei Beobachtung der in Frage stehenden Vorsichtsmaßregel, der Regel nach, der Unfall verhütet worden wäre?
1. In welchem Sinne ist die in Art. 211 Abs. 1 H.G.B. angeordnete Nichtigkeit der vor Eintragung der Aktiengesellschaft ins Handelsregister ausgegebenen Aktien aufzufassen?
2. Steht dem einzelnen Aktionär gegen Mitglieder des Vorstandes oder des Aufsichtsrates einer aufgelösten Aktiengesellschaft wegen fehlerhafter Verwaltungshandlungen ein Klagrecht zu?
3. Außerkontraktliche Schadensersatzpflicht der Gründer einer Aktiengesellschaft gegenüber späteren Aktienerwerbern nach preußischem Landrechte.
4. Berechnung der Revisionssumme bei der nach §. 134 Abs. 1-4 K.O. dem Konkursverwalter gegenüber verlangten Feststellung einer bestrittenen Konkursforderung.
5. Nachträgliche Anerkennung der nach Eröffnung eines Konkurses gegen die Vorschriften in §§. 218. 220 C.P.O. fortgesetzten Prozeßführung durch beide Parteien.
6. Widerspruch zwischen der im "Thatbestande" und der in den "Entscheidungsgründen" vorkommenden Darstellung des Sach- und Streitstandes.
1. Außerordentliche Schadensersatzpflicht der Gründer und Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft wegen Ausgabe nicht volleingezahlter Aktien späteren Aktienerwerbern gegenüber nach preußischem Landrechte und nach dem Handelsgesetzbuche.
2. Doppelte Sachdarstellung im Thatbestande des Urteiles.
3. Bedeutung des §. 260 C.P.O.
Sind Sachen, welche der Eigentümer dem Gewahrsame des Faustpfandgläubigers ohne dessen Wissen und Willen entzieht, als gestohlen oder verloren im Sinne von Art. 306 Abs. 4 H.G.B. zu erachten?
Darf derjenige, welcher eine alte Firma nach Artt. 22. 24 H.G.B. erworben hat, dieselbe nach Erlöschung des Geschäftes, zu dessen Fortführung er die Firma erworben, für ein neues fortführen?
Ist ein Fabrikunternehmer nach §. 107 (jetzt 120) der Reichsgewerbeordnung nur verpflichtet, diejenigen Schutzvorrichtungen in seiner Fabrik zu treffen, welche geeignet sind, einen absoluten Schutz gegen die mit dem Fabrikbetriebe verbundenen Gefahren zu gewähren, oder auch solche Schutzvorrichtungen, welche geeignet sind, diese Gefahren in erheblichem Grade zu vermindern?
Ist der Fabrikunternehmer unbedingt verpflichtet, alle zum Schutze der Arbeiter dienlichen Maßregeln zu treffen bezw. anzuordnen, oder kann unter besonderen Umständen und in gewissen Beziehungen auch dem Arbeiter die Pflicht obliegen, für seinen Schutz selbst zu sorgen?
Ist das Recht, in einem Privatgewässer Krebse zu fangen, eine Berechtigung zur Fischerei, welche nach Artt. 1 und 12 des Gesetzes vom 2. März 1850 seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch Verjährung nicht mehr erworben werden kann?
Kann derjenige, welcher vor dem 1. Oktober 1872 das Eigentum eines Grundstückes erworben hat, aber nach diesem Zeitpunkte in das auf das Kataster zurückgeführte Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, den Beweis für sein Eigentum an einem in dem Besitze eines anderen befindlichen Landstücke dadurch führen, daß dieses in dem Kataster als ein Bestandteil jenes Grundstückes aufgeführt ist?
Steht bei der Kollektiv-Unfallsversicherung eines Gewerbeunternehmers zu Gunsten seiner Gewerbegehilfen mit der Abrede, daß bei Unfällen mit tödlichem Ausgange die Versicherungssumme an die empfangsberechtigten Hinterbliebenen gezahlt wird, den Hinterbliebenen des durch Unfall getöteten Gewerbegehilfen ein unmittelbares Klagerecht gegen den Versicherer zu?
1. Hat der Cessionar einer Hypothekenforderung zur Beseitigung solcher Einreden aus dem persönlichen Schuldverhältnis gegen seine dingliche Klage, welche ihm vor oder bei der Cession nicht bekannt geworden sind, auch aus dem Grundbuche sich nicht ergeben, zu behaupten und zu beweisen, daß er das Recht auf die Hypothek gegen Entgelt erworben habe, oder ist es Sache des Beklagten, wenn er dergleichen Einreden erhebt, zu behaupten und zu beweisen, daß der Kläger das Recht auf die Hypothek unentgeltlich erworben habe?
2. Hat der Kläger, welcher eine kündbare Forderung einklagt, nur den erfolgten Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist selbst dann darzuthun, wenn eingewendet ist, daß eine spätere Fälligkeit vereinbart worden?
Genügt zur endgültigen Eintragung einer Hypothek an Stelle einer Vormerkung die Bewilligung dessen, gegen welchen die Vormerkung gerichtet war, auch in dem Falle, wenn der Bewilligende zur Zeit der Bewilligung nicht mehr eingetragener Eigentümer war?
Sind die Gläubiger eines Gemeinschuldners, dem durch Testament vor der Konkurseröffnung ein vom Testator mit einem Nießbrauche beschwertes Grundstück zugefallen ist, und welcher erst nach der Konkurseröffnung auf Antrag des Konkursverwalters als Eigentümer des Grundstückes eingetragen wird, dem im Besitze des Grundstückes befindlichen und die Eintragung seines Rechtes nunmehr gleichfalls nachsuchenden Nießbraucher gegenüber als Dritte im Sinne des §. 12 des Gesetzes über den Eigentumserwerb 2c vom 5. Mai 1872 zu erachten?
1. Kann im Falle des §. 1 des Haftpflichtgesetzes außer dem nach §. 3 Ziffer 2 zu leistenden Schadensersatz noch Schmerzensgeld und Entschädigung für körperliche Verunstaltung auf Grund der Bestimmungen des sächsischen bürgerlichen Gesetzbuches beansprucht werden?
2. Ist ein eigenes Verschulden des verletzten, noch nicht sieben Jahre alten Kindes möglich?
3. Begriff der höheren Gewalt.
Kann der nach dem Gesetze vom 7. Juni 1871 zum Schadensersatz Verpflichtete verlangen, daß der Verletzte, dessen Erwerbsfähigkeit nur vermindert ist, das Dienstverhältnis bei ihm fortsetze und seine noch vorhandene Arbeitskraft in diesem Dienst verwende?
Erfüllungs- und Bestimmungsort. Wird der Anspruch auf Lagergeld dadurch ausgeschlossen, daß der Retinent die Sache zugleich in eigenem Interesse zurückbehält? Hat der außergerichtliche Verkauf des Retentionsobjektes Verwirkung der Befugnis aus dem Zurückbehaltungsrechte zur Folge?
Voraussetzungen der Berechtigung des Verkaufs- oder Einkaufs-Kommissionärs zum Eintritt als Selbstkontrahent nach Art. 376 H.G.B. Rechte des Kommissionärs dem Kommittenten gegenüber im Falle des Eintrittes, namentlich wenn der Kommittent dem Kommissionär zum Verkaufe bereits ausgeloste Lospapiere übersendet. Geltendmachung der Rechte des Kommissionärs mit der Kaufklage oder mit der Mandatsklage?
Genügt die Kenntnis der vertragswidrigen Beschaffenheit der Ware, um einen Betrug im Sinne des Art. 350 H.G.B. anzunehmen, oder ist eine besondere betrügerische Absicht erforderlich und welche?
Ist der von einem, nach dem Gesetze vom 16. April 1860 in Gütergemeinschaft lebenden Ehemanne allein (nicht in Gemeinschaft mit der Ehefrau) abgeschlossene Übertragsvertrag nichtig dergestalt, daß er selbst von den Erben des Ehemannes angefochten werden kann? Ist ein solcher Vertrag auch dann nichtig, wenn er nicht mit Rücksicht auf eine zukünftige Erbfolge abgeschlossen ist? Rechtsnatur der ehelichen Gütergemeinschaft.
1. Hatten die zum alten posenschen Kreditverein verbundenen Gutsbesitzer schon vor Auflösung des Vereines das Miteigentum an dem "eigentümlichen Fonds" desselben oder nur ein Anrecht auf den künftigen Erwerb dieses Miteigentumes?
2. Ist das bezeichnete Miteigentum bezw. das Anrecht auf dasselbe ein mit dem betreffenden Gute verbundenes subjektiv dingliches Recht? und kann es den Charakter eines solchen dadurch verlieren, daß es ohne das Gut veräußert oder bei der Veräußerung des letzteren nicht mit übereignet wird?
Die persönliche Klage des Gläubigers gegen denjenigen, welcher beim Erwerbe eines Grundstückes eine Hypothek in Anrechnung auf das Kaufgeld übernimmt, ist die Klage aus dem der Hypothek zu Grunde liegenden Schuldverhältnisse, nicht aus dem Kaufvertrage. Der Übernehmer hat gegen die Klage des Gläubigers alle Einreden, welche dem ursprünglichen Schuldner gegen die Forderung zustehen.
Findet der Grundsatz, daß die Civilklage aus einem Vergehen in derselben Zeit wie die öffentliche Klage verjährt, auch bei Vergehen aus Fahrlässigkeit Anwendung, oder läßt sich hier unterscheiden zwischen strafrechtlicher und civilrechtlicher Verschuldung?
Wird die Ehefrau, welche ein Urteil auf Vermögensabsonderung erwirkt hat, dadurch von Beobachtung der Vorschrift des badischen Landrechtes S. 1444 befreit, daß das Gantverfahren gegen ihren Ehemann im Gange ist?
Ist die Ausübung des dem cedierten Schuldner durch den Art. 1699 des Code civil verliehenen Rechtes dadurch bedingt, daß derselbe eine bestimmte Summe als den gezahlten Cessionspreis benennt und unter Eid stellt?
Kann gegen denjenigen, welcher gegen ein kontraktliches Verbot gehandelt hat, nur auf Schadensersatz geklagt werden, oder hat der andere Kontrahent, sofern keine absolute Unmöglichkeit der Wiederherstellung des vertragswidrig Errichteten vorliegt, die Wahl zwischen der Klage auf Schadensersatz und derjenigen auf Wiederherstellung?
Muß der Bauherr, wenn der in Verzug gesetzte Bauunternehmer die Verbesserung der mangelhaft gelieferten Arbeiten unterläßt, solche durch einen Dritten herstellen lassen, bevor er auf Schadensersatz klagt?
1. Geht das Eigentum an einer dem Käufer zuzusendenden Ware schon bei der Auslieferung an den vom Verkäufer gewählten Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über? Art. 1583 Code civ. Fall, wo das Konnossement an einen Kommissionär gesendet war, der Auftrag hatte, es nur gegen Zahlung dem Käufer auszuhändigen.
2. Begriff der "Choses perdues" im Sinne von Art. 2279 Code civ.
Kann der Verkäufer eines Grundstückes, wenn er dasselbe später bei der von einem Hypothekar-Gläubiger des Käufers betrienen Subhastation wieder angesteigert hat, dem Gläubiger, der auf Grund der ihm im Kollokations-Verfahren erteilten Anweisung Zahlung des Steigpreises fordert, wirksam die Einrede entgegensetzen, daß inzwischen auf sein -- des Verkäufers -- Anstehen die Auflösung des früheren Kaufvertrages durch gerichtliches Erkenntnis gegen den Käufer ausgesprochen worden, und dadurch die stattgehabte Subhastation mit allen ihren Folgen hinfällig geworden sei?
Entschädigungsklage gegen den Staat wegen Entziehung von Eigentum.
Erwerbung des Eigentumes an einem öffentlichen Wege durch Überlassung der Benutzung oder durch Ersitzung?
Steht der Umstand, daß die Bedingung der Entstehung des eingeklagten Anspruchs beim Prozeßbeginn noch nicht existent gewesen, sondern erst im Laufe des Prozesses eingetreten ist, der Verurteilung des Beklagten entgegen?
1. Begründet der §. 24 C.P.O. die Zuständigkeit für Klagen gegen einen Ausländer, gegen welchen im Ausland das Konkursverfahren eröffnet ist?
2. Voraussetzungen der Anwendbarkeit des §. 190 C.P.O.
1. Muß das Gericht, wenn der Beklagte in der auf die Klage anberaumten mündlichen Verhandlung nicht erscheint, seine Zuständigkeit von Amts wegen prüfen oder ohne solche Prüfung das Versäumnisurteil erlassen?
2. Ist, wenn aus einem Handelsgeschäfte gegen den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises geklagt wird, das Gericht am Wohnsitze resp. am Orte der Handelsniederlassung des Käufers oder des Verkäufers zuständig?
Muß, wenn der Versicherte wegen Nichterfüllung von Versicherungsbedingungen seiner Rechte aus der Versicherung für verlustig erklärt werden soll, dieser die Erfüllung der Bedingungen oder der Versicherer die Nichterfüllung beweisen?
Pensionsansprüche der aus dem Landesdienst in den Reichsdienst übernommenen Postbeamten. Reichsbeamtengesetz §. 70 und Reichsverfassung Art. 18 Abs. 2.
1. Tritt in allen Fällen einer erzwingbaren Cession die fingierte Cession kraft Gesetzes ein?
2. Ist eine fingierte Cession in dem Falle anzunehmen, wenn ein Mandatar ohne Nennung des Mandanten für eigenen Namen kontrahierte und das Geschäft die Veräußerung einer dem Mandanten gehörigen Sache betraf?
1. Kann das durch §. 7 Abs. 2 des Haftpflichtgesetzes gewährte Recht, auf Aufhebung oder Minderung einer zuerkannten Rente zu klagen, an einen Dritten zur Ausübung im eigenen Namen gültig cediert werden?
2. Läßt sich der bezügliche Rechtsstreit als Fortsetzung des früheren Rechtsstreites, infolge dessen die Rente zuerkannt wurde, auffassen?
Explosion einer Pulverfabrik. Genügt zum Nachweise des Kausalzusammenhanges bei der aquilischen Klage, wenn der Beschädigte darthut, daß der Betrieb der Fabrik nicht mit der erforderlichen Vorsicht und ohne Beachtung der in der Konzession vorgeschriebenen Schutzmaßregeln geschehen ist?
Wird der Besitzer der Fabrik von der Haftung dadurch befreit, daß ihm bei der Auswahl des technischen Direktors kein Versehen zur Last fällt?
1. Rechte des Vaters am ordentlichen Adventitiengute des minderjährigen Hauskindes nach heutigem gemeinem Rechte.
2. Kann der Vater auf ein zur Sicherheit eines Adventitienkapitales bestelltes Pfandrecht rechtsgültig Verzicht leisten?
3. Ist der Vater selbst für den Fall längerer Abwesenheit zur Bestellung eines Bevollmächtigten behufs Ausübung einzelner ihm vermöge der väterlichen Gewalt zustehenden Vermögensrechte am Adventitiengute befugt?
4. Restitution des minderjährigen Hauskindes gegen Verwaltungsakte des Vaters?
1. Wird die Feuerversicherung durch entschuldbare und durch solche unrichtige Angaben, deren Unrichtigkeit dem Versicherer erkennbar war, verwirkt?
2. Inwieweit sind die gesetzlichen Vorschriften über Seeversicherung auch auf die anderen Arten der Versicherung entsprechend anzuwenden?
3. Auslegung der Verwirkungsklauseln in Versicherungspolicen.
1. Voraussetzungen der hereditatis petitio in Ansehung der Person des Beklagten.
2. Einreden gegen die hereditatis petitio aus persönlichen Ansprüchen.
1. Haftet der conductor operis für Verschulden der von ihm verwandten Hilfspersonen?
2. Beweislast in Ansehung des Verschuldens in einem solchen Falle.
3. Giebt es ein gemeines deutsches Gewohnheitsrecht, welches dem Transportübernehmer gestattet, sich von der Haftung für einen bei Gelegenheit des Transportes verursachten Schaden durch Überlassung des Transportwerkzeuges zu befreien?
4. Voraussetzungen einer Berichtigung der Eidesnorm nach Art. 431 C.P.O.
1. Haftet der Verkäufer ausländischer Inhaberpapiere in dem Falle, wenn der Käufer am Zahlungsorte die Einlösung derselben deshalb nicht erreichen kann, weil ihm nach dem dortigen Rechte die Legitimation abgesprochen wird?
2. Erfordernisse einer wirksamen Streitverkündigung des Käufers.
3. Feststellung bestrittener Normen eines fremden Rechtes ohne Beweiserhebung.
1. Unter welchen Voraussetzungen können gegenseitige Verpflichtungen die rechtliche Natur von Reallasten annehmen?
2. Ist der Antrag auf "Zusprechung einer Entschädigung nach Feststellung des Betrages durch Sachverständige" prozessualisch unzulässig?
3. Ist die Beschwerde des Beklagten und Revisionsklägers gegen die Verwerfung eines Entschädigungsanspruches in angebrachter Art auch dann zu beachten, wenn er in der Revisionsinstanz erklärt, daß er Beschwerde erhoben habe, weil nicht die definitive Verwerfung des Anspruches erfolgt sei, insoweit aber die Beschwerde sich als unbegründet darstellt?
1. Anspruch des Grundstücksverkäufers auf das Interesse seit der Erfüllung, nachdem die Verurteilung des Mitkontrahenten zur Naturalerfüllung ohne Erfolg geblieben ist.
2. Wird die Interesseforderung des Verkäufers dadurch ausgeschlossen, daß er, um sich von der Last des nicht abgenommenen Grundstückes zu befreien und die Höhe seines Schadens festzustellen, anderweit verkauft hat?
3. Ist der Verkäufer berechtigt, das gesamte Erfüllungsinteresse zu fordern, wenn der Mitkontrahent sich nur bezüglich eines Teiles der Gegenleistung zu erfüllen außer stand gesetzt hat?
4. Anschlag des Interesses durch Berechnung der Differenz bei dem nicht abgenommenen Gegenstande der Leistung und bei der vorenthaltenen Gegenleistung.
Verlieren nach gemeinem deutschem Staatsrechte die ohne Kündigungsvorbehalt angestellten Staats- und Gemeindediener den Anspruch auf das ihnen bei der Anstellung zugesicherte Diensteinkommen durch eine vom Dienstherrn im Disziplinarwege verfügte Entlassung aus dem Dienste?
Ist auch nach heutigem gemeinem Rechte bei einer Intercession, welche lediglich zum Zwecke der Sicherheit des Gläubigers erfolgt, zwischen fidejussio und constitutum debiti alieni zu unterscheiden?
1. Sind Bedrohungen des Vermögens, des Kredites nach gemeinem Rechte geeignet, die exceptio metus zu begründen?
2. Sind die Voraussetzungen der condictio ob turpem causam gegeben, wenn die eine Partei wissentlich rechtswidrig durch eine Bedrohung des Vermögens der anderen Partei von der letzteren eine Leistung, worauf die erstere kein Recht hatte, erwirkt hat?
1. Über das Verhältnis des jüngeren im Besitze des Dokumentes befindlichen Cessionars oder Pfandnehmers einer Hypothekenforderung zu dem früheren Cessionar.
2. Muß im Gebiete des Allg. Preuß Landrechtes auch bei Handelsgeschäften die Abtretung einer Schuldforderung, worüber schriftliche Urkunden vorhanden sind, schriftlich erfolgen?
Verliert die Eisenbahnverwaltung durch vorbehaltlose Zahlung der reglementsmäßigen Entschädigung für ein in Verlust geratenes Frachtgut den Anspruch auf die durch die §§. 44. 48 des Betriebsreglements festgesetzte Konventionalstrafe?
Ist diese Strafe nach dem Gewichte des ganzen Kollo oder nach dem Gewichte der verbotswidrig versendeten Gegenstände zu berechnen?
Welche Merkmale gehören zum Begriffe eines Werkverdingungsvertrages, und wie unterscheidet derselbe sich von dem mit einem Werkmeister oder Künstler zur Verrichtung einer gewissen Arbeit geschlossenen Vertrage?
Ist die Vorschrift in §. 659 A.L.R. II. 11, betr. die Befugnis der Kirchenoberen zur Bestellung von Vertretern der Gemeindeorgane behufs Wahrnehmung der Rechte der Kirchen vor den Gerichten, durch die neueren Kirchenorganisationsgesetze beseitigt?