Zur Auslegung einer Chartepartie (Baltcon-Charter), in welche Zusicherungen des Verfrachters über den Zeitpunkt der Ladebereitschaft aufgenommen worden waren.
Kann sich der Erwerber eines Grundstücks gemäß § 20 des Aufwertungsgesetzes auf die Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs auch dann berufen, wenn er die Hypothek in Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen und die Zahlung des Hypothekenbetrags sowie die Erteilung der Löschungsbewilligung selbst veranlaßt hat?
Durften die preußischen Gemeinden ihren auf Kündigung angestellten Beamten zum Zweck des Personalabbaues kündigen oder waren sie bei der Durchführung des Personalabbaues darauf beschränkt, sie einstweilen in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen?
Kann sich der Erwerber eines Grundstücks gegenüber dem vom Zedenten einer Hypothek auf Grund des § 17 AufwG. erhobenen Aufwertungsanspruch auf die Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs berufen, wenn zur Zeit des Erwerbes des Grundstücks die Hypothek auf den Zessionar umgeschrieben war?
Wird der in § 17 AufwG. bestimmte Aufwertungsanspruch des Zedenten einer Hypothek durch einen Vergleich ausgeschlossen, den der Zessionar und der Schuldner vor dem 15. Juni 1922 oder nach dem 14. Februar 1924, aber vor dem Inkrafttreten des Aufwertungsgesetzes über die Höhe der Aufwertung abgeschlossen haben?
Darf das Vormundschaftsgericht die Rechtshilfe eines auswärtigen Amtsgerichts dafür in Anspruch nehmen, daß dieses den volljährig gewordenen Mündel über Verzicht auf Schlußrechnung und Entlastung des Vormunds vernimmt?