1. Ist eine wegen Verbrechen erkannte zweijährige Zuchthausstrafe nach protestantischem Eherechte unter allen Umständen unzureichend, die Scheidung zu rechtfertigen?
2. Kann der im strafgerichtlichen Verfahren verurteilte Ehegatte die auf Grund der wider ihn erkannten Strafe erhobene Ehescheidungsklage durch den Nachweis entkräften, daß er unschuldig verurteilt worden sei?
Rechtlicher Charakter der Deichlast, speziell der außerordentlichen. Erlischt dieselbe dadurch, daß das deichpflichtige Grundstück in das Hoheitsrecht eines anderen Staates übergeht?
Liegt Werkverdingung oder Sachmiete vor, wenn gegen eine als Gegenleistung vereinbarte Summe die Errichtung eines zur Benutzung durch den Gegenkontrahenten bestimmten Gebäudes auf einem von diesem ermieteten fremden Grundstücke übernommen wird?
Erstreckt sich die Haftung des Wohnungsinhabers für den durch Hinabwerfen auf einen begangenen Weg entstandenen Schaden auch auf das von einem in seinem Auftrage in der Wohnung beschäftigten Handwerker Hinabgeworfene?
Inwiefern ist der Strafvollstreckungsrichter dem Instizfiskus zum Schadensersatze verpflichtet, wenn ein Strafgefangener über seine Strafzeit hinaus in einer von dem Gefängnisse getrennten Krankenanstalt auf Kosten des Instizfiskus verpflegt ist?
Rechtswirksamkeit einer bei Errichtung eines Familienfideikommisses für den Fall des Aussterbens des zur Succession berufenen Mannsstammes getroffenen Bestimmung über Teilung des Gegenstandes des Fideikommisses unter Abkömmlinge des Stifters.
Welchen Einfluß äußert bei einem nach dem Handelsgesetzbuche und dem preußischen Allgem. Landrechte zu beurteilenden Kaufe der Übernahmeverzug des Käufers, im Falle demnächst die Kaufsache ohne Verschuldung des Verkäufers vernichtet oder in eine Lage versetzt wird, in welcher die Tradition unmöglich ist, auf das Rechtsverhältnis des Verkäufers und Käufers?