Hängt bei der Haftpflichtversicherung die Verwirkung des Anspruchs auf Schadloshaltung, die für den Fall der Unterlassung der vertragsmäßigen Anzeige von der Einleitung eines Strafverfahrens vereinbart worden ist, davon ab, ob die Unterlassung die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs des Verletzten gegen den Versicherten erleichtert hat?
Verletzt der Rundfunkteilnehmer ein Urheberrecht des Tonsetzers, wenn er geschützte Musik durch seinen Lautsprecher zu gewerblichen Zwecken ertönen läßt?
1. Ist nach § 159 Abs. 2 VVG. zur Abtretung oder Verpfändung der Rechte aus einer Lebensversicherung oder zur sonstigen Verfügung über sie die schriftliche Einwilligung des zu Versichernden erforderlich oder kann dies Erfordernis wenigstens im Versicherungsvertrag festgesetzt werden? Welche Wirkung hat, falls letzteres geschehen ist, eine ohne schriftliche Einwilligung des Versicherten vorgenommene Abtretung? Tritt Heilung der Unwirksamkeit solcher Abtretung dadurch ein, daß die Versicherungssumme später dem Abtretenden anfällt?
2. Zur Anwendung des § 139 ZPO.
1. Zur Auslegung von § 79 Abs. 2 GBO. 2. Ist zur Überführung eines Grundstücks aus dem Vermögen einer offenen Handelsgesellschaft in das Vermögen einer aus denselben Personen bestehenden Gesellschaft des bürgerlichen Rechts die Auflassung erforderlich?
1. Erstreckt sich die Hypothek auf die Miet- oder Pachtzinsforderung auch insoweit, als mit dem Zins die Überlassung von Zubehör des Grundstücks abgegolten wird?
2. Zur Abgrenzung der Vorausverfügung über den Miet- oder Pachtzins von seiner vertraglichen Festsetzung.
Ist in der vertraglichen Einräumung einer "Option" auf Erfindungen und Schutzrechte ein aufschiebend bedingter Vertrag oder ein bloßes Angebot zu finden?
Vermindert sich die Bereicherung, die bei einem nichtigen Darlehnsvertrag durch den Empfang des Geldes entstanden ist, um die vom Empfänger gezahlten vermeintlichen Darlehnszinsen?