1. Ist die Abtretung von Hypothekenzinsrückständen von seiten eines Hypothekengläubigers an den Nießbraucher des Grundstücks wirksam, auch wenn der Nießbraucher das Entgelt für die Abtretung mit Mitteln bezahlt, die aus den Einkünften des Grundstücks herrühren, von ihm aber nicht zur Bezahlung der Hypothekenzinsen verwendet worden sind?
2. Enthält das vorbezeichnete Verhalten des Nießbrauchers einen Verstoß gegen die guten Sitten?
1. Erwirbt der Verfügungsberechtigte gegen den Verwahrer eigene Rechte auf Auslieferung, wenn die Eisenbahn unanbringliches Frachtgut hinterlegt?
2. Kann ein Verschulden des Verfügungsberechtigten darin erblickt werden, daß er sich längere Zeit um das hinterlegte Frachtgut nicht kümmert?
Darf ein Gesellschafter bürgerlichen Rechtes noch nach Eintritt der Liquidation Klage auf Zahlung an die Gesellschaftskasse erheben, insbesondere auf Einzahlung rückständiger Beiträge?
Macht die verspätete Benachrichtigung einer Partei vom Zeugenvernehmungstermine die Beweisaufnahme ungültig, insbesondere auch dann, wenn feststeht, daß die Wiederholung der Zeugenvernehmung zu einer Änderung des Beweisergebnisses nicht führen würde?
1. Haftet der Gründer einer Gesellschaft m. b. H. dieser wegen betrügerischer Überwertung von Sacheinlagen (Übergründung)?
2. Ist § 826 BGB. anwendbar, wenn die geschädigte Person zur Zeit der Begehung der unerlaubten Handlung noch nicht existierte?
Kann das aus § 1636 Satz 1 BGB. hergeleitete Recht des für schuldig erklärten Ehegatten zum persönlichen Verkehr mit dem Kinde, sofern es sich nicht um die Gestaltung des Verkehrs im einzelnen handelt, durch Klage im ordentlichen Rechtswege geltend gemacht werden?
1. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Benennung, die ursprünglich Individualbezeichnung war, als Angabe über die Beschaffenheit einer Ware beurteilt werden?
2. Zur Frage des Namensschutzes, wenn der Name von einem Dritten als Warenbenennung gebraucht wird.
1. Hat auch ein Beamter wegen Amtspflichtverletzung eines anderen Beamten den Anspruch aus § 839 BGB.?
2. Haftet für Amtspflichtverletzungen des preußischen Landrats der Kreis oder der preußische Staat?
1. Zur Frage des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen durch verdeckten Stellvertreter.
2. Beweislast in bezug auf den Willen des Stellvertreters bei der Übereignung.
3. Kommt es beim Erwerb vom Nichteigentümer für die Frage der Gutgläubigkeit des Erwerbers in Betracht, daß er gewußt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gewußt hat, ob die Verkäuferin eine Ehefrau war und ob sie zum Verkaufe die ehemännliche Zustimmung hatte?
Zur Frage der Haftung des Bezogenen aus der Einlösung eines Verrechnungsschecks, an dem zur Zeit der Vorlegung der Verrechnungsvermerk im Wege der Fälschung entfernt worden war.
1. Kann ein Arbeitsgerät, das aus zwei umfangreichen und technisch schwierigen Maschinen zusammengesetzt ist, als Gebrauchsmuster geschützt werden?
2. Zur Frage der widerrechtlichen Entnahme eines Gebrauchsmusters.
Welche Bedeutung hat die Vorschrift des § 15 des Nahrungsmittelgesetzes über die zwingend angeordnete Einziehung für die Frage, ob der Verstoß gegen § 12 das Rechtsgeschäft nichtig macht?
1. Setzt ein Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verzögerung der Erfüllung eines Vertrags stets Verzug voraus?
*1 1. Kann ein mitwirkendes Verschulden des Mieters, der Schadensersatz wegen Nichtabstellung eines Mangels der Mietsache begehrt, darin gefunden werden, daß er von seinem Rechte zur Beseitigung des Mangels keinen Gebrauch gemacht hat, als der Vermieter trotz Zusage den Mangel nicht alsbald abstellte?
1. Kann der Anspruch auf angemessene Entschädigung aus § 642 BGB. neben dem Anspruch auf die vereinbarte Vergütung aus § 631 das. geltend gemacht werden?
*1 2. Schließt eine vorübergehende Verhinderung des Bestellers an der Vornahme der bei Herstellung des Werkes erforderlichen Handlung dessen Annahmeverzug im Sinne des § 642 BGB. aus?
1. Muß der Kaufmann, der einen Angestellten die Briefe, welche Verhandlungen über den Abschluß eines Geschäfts enthalten, namens der Firma schreiben und unterzeichnen läßt, diesen Angestellten als Handlungsbevollmächtigten gelten lassen?
*1 3. Trifft dies auch dann zu, wenn der Angestellte erklärt, das Gebot des anderen Teiles erst seinem abwesenden Geschäftsherrn übermitteln zu müssen, und nach einiger Zeit mündlich ein neues Gebot macht?
1. Hat die Eisenbahn im internationalen Frachtverkehr Schadensersatz zu leisten, wenn durch ein fahrlässiges Handeln ihrer Leute die Beförderung verzögert, die Lieferfrist aber doch noch eingehalten wird?
2. Zur Haftung der Eisenbahn für grobe Fahrlässigkeit gemäß Art.41 des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 (RGBl. 1892 S. 793).
Inwiefern hat der Bezogene, der einen verfälschten Scheck eingelöst hat, einen Ersatzanspruch gegen den Aussteller? Mitwirkendes Verschulden des Ausstellers.
Besteht zwischen dem Zessionar und dem von ihm verklagten Schuldner notwendige Streitgenossenschaft, wenn der Zedent das Gläubigerrecht durch seine Hauptintervention mit verschiedenen Anträgen gegen die beiden Prozeßparteien geltend macht?
Hat die Eisenbahn bei Verlust des Frachtguts den gemeinen Handelswert oder den gemeinen Wert auch dann zu ersetzen, wenn der Berechtigte dadurch einen Gewinn erzielt, der die in der BVO. gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918 gezogenen Grenzen überschreitet?
1. Inwiefern kann bei der Scheidungsklage wegen Geisteskrankheit nach § 1569 BGB. zur Frage der Wiederherstellung der geistigen Gemeinschaft berücksichtigt werden, daß der Kläger die Geisteskrankheit verschuldet hat?
2. Zur Anwendung der §§ 616, 623 ZPO.
1. Zum Begriff der Kostbarkeit im Sinne des § 467 HGB., §§ 96, 54 EVO.
2. Wie sind die Bestimmungen zu 1 anzuwenden, wenn in einem Frachtstück Gegenstände, auf die der Begriff Kostbarkeit zutrifft. vereinigt sind mit solchen, auf die er nicht zutrifft?
1. Ist gegenüber dem Käufer, der Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags fordert und den Schaden abstrakt berechnen will, der Einwand zulässig, daß er unter den besonderen Umständen des Falles tatsächlich keinen Schaden erlitten habe?
2. Kann der Käufer in die Schadensrechnung einen Gewinn als entgangen einstellen, den er nur durch eine gegen die guten Sitten verstoßende Handlung hätte machen können?
Verpflichtung des Deutschen Reichs durch Warenbestellungen, die ein Kreischef im Bereiche der Kreisordnung für das Generalgouvernement Warschau vom 22. Januar 1916 bei einem in Deutschland ansässigen Lieferanten gemacht hat.
Wird ein Schadensersatzanspruch, der an sich einer kurzfristigen Verjährung unterliegt, dadurch der dreißigjährigen Verjährung unterworfen, daß ihn ein Schiedsgericht, dessen Aufgabe darauf beschränkt ist, über den Grund des Anspruchs zu entscheiden, dem Grunde nach als gerechtfertigt feststellt?
1. Bedeutung des Antrags, die Hauptsache für erledigt zu erklären.
2. Fällt das Interesse an der negativen Feststellungsklage weg, wenn während ihrer Anhängigkeit der Beklagte mit der gleichen Behauptung, der sie entgegentritt, Vollstreckungsgegenklage gegen den Kläger erhebt?
Werden von dem den Bundesstaaten in § 24 der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher eingeräumten Vorbehalte sämtliche Gebühren und Auslagen, insbesondere auch die Auslagen in Armensachen betroffen?
Ist die Einrede, daß über das streitige Rechtsverhältnis vereinbartermaßen ein Schiedsgericht entscheiden soll, eine prozeßhindernde im Sinne des §. 247 C.P.O.?
Unter welchen Voraussetzungen darf der Rechtsanwalt die Beweisgebühr nach §. 13 Nr. 4 und die Erhöhung der Verhandlungsgebühr nach §. 17 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte fordern?
1. Kann der seine eigenen Angelegenheiten betreibende Rechtsanwalt für den Termin zur Leistung eines ihm durch Urteil auferlegten Eides die Beweisgebühr nach §. 13 Ziff. 4 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte von dem zur Erstattung der Kosten verpflichteten Gegner fordern?
2. Setzt der Anspruch auf die in §. 17 der Gebührenordnung bestimmte erhöhte Verhandlungsgebühr für die an ein Beweisaufnahmeverfahren sich anschließende mündliche Verhandlung voraus, daß der Anwalt die Partei auch in dem Beweisaufnahmeverfahren vertreten hat?
Ist ein Rechtsanwalt in Fällen, in welchen eine Vertretung der Partei durch einen Anwalt nicht geboten ist, berechtigt, Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung auch für die zum Gebührenbezuge an sich berechtigenden Handlungen zu verlangen, welche nicht von ihm, sondern in seiner Vertretung von einem dem Anwaltsstande nicht angehörigen Substituten vorgenommen worden sind?
Ist im Falle der Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Verletzung der Eidespflicht durch Leistung eines dem Gegner in einem rechtskräftigen bedingten Urteile auferlegten Eides (§. 543 Ziff. 1 C.P.O.) nur das nach Leistung des Eides ergangene Endurteil oder auch das den Eid auferlegende Urteil aufzuheben?
Zur Bestimmung des Verhältnisses zwischen dem unter dem Vorbehalte der Geltendmachung eines neuen Verteidigungsmittels ergehenden Zwischenurteile und dem den Vorbehalt erledigenden Urteile.
Präsumtiver Erfüllungsort. -- Ist der Berufungsrichter an eine von der Kammer für Handelssachen auf Grund eigener Sachkunde und Wissenschaft nach §. 118 G.V.G. getroffene Entscheidung gebunden?
Gehören Ansprüche auf Ersatz für Zeitversäumnis zu den Kosten des Rechtsstreites, deren Erstattung die obsiegende Partei kraft des §. 87 C.P.O. zu fordern hat?
Findet gegen das Urteil des Vollstreckungsgerichtes, durch welches über die vom Schuldner bestrittene Verpflichtung zur Leistung des Offenbarungseides entschieden wird (§. 781 C.P.O.), das Rechtsmittel der Berufung oder das der Beschwerde statt?
Ist eine Klage auf Ersatz eines in besonderem Verfahren der Höhe nach festzustellenden Schadens eine Feststellungsklage? Ist sie als Klage auf Leistung unzulässig?2
Darf eine Feststellung auf die Aussage eines der in §. 358 Nr. 3. 4 C.P.O. bezeichneten Zeugen gegründet werden, wenn derselbe unbeeidigt geblieben ist?
Ist es prozessualisch zulässig, den auf Verurteilung zur Vertragserfüllung gerichteten prinzipalen Klagantrag im Laufe der Verhandlung fallen zu lassen und nur den eventuellen Antrag auf Verurteilung zur Leistung des Interesse aufrecht zu erhalten, ohne zugleich das Interesse näher zu liquidieren und zu beziffern?
Ist es dem Anwalte gestattet, die von ihm vertretenen Ansprüche seiner Partei auf Thatsachen zu gründen, welche von der Gegenpartei behauptet, von der eigenen Partei aber vor dem Prozeßgerichte bestritten sind?
Welche Grundsätze gelten für die Berechnung, Einziehung und Niederschlagung der Gerichtskosten der Revisionsinstanzen, wenn auf Revision des Beklagten das Berufungsurteil wegen mangelhaften Thatbestandes aufgehoben, die Sache unter Vorbehalt der Entscheidung über den Kostenpunkt für das Endurteil in die Berufungsinstanz zurückverwiesen, gegen das anderweite Berufungsurteil von beiden Streitteilen Revision eingelegt, die Revision des Beklagten zurückgewiesen, auf des Klägers Revision zu dessen Gunsten erkannt ist, und die Kosten des Rechtsstreites dem Beklagten auferlegt sind?
Liegt eine Klagänderung vor, wenn aus barem Darlehn geklagt worden ist und später angegeben wird, die Darlehnsforderung sei durch Novation einer Deliktsobligation entstanden?
1. Ist der Nebenintervenient befugt, selbständig Rechtsmittel einzulegen?
2. Kann der Weg der Nebenintervention gewählt werden, in Fällen wo Hauptintervention statthaft war?
3. Sinn der Bestimmung in §. 64 C.P.O., daß der Nebenintervenient sich nicht mit Erklärungen und Handlungen der Hauptpartei in Widerspruch setzen dürfe.
1. Berechnung der Revisionssumme bei der nach §. 134 Abs. 1-4 K.O. dem Konkursverwalter gegenüber verlangten Feststellung einer bestrittenen Konkursforderung.
2. Nachträgliche Anerkennung der nach Eröffnung eines Konkurses gegen die §§. 218. 220 C.P.O. fortgesetzten Prozeßführung durch beide Parteien.
3. Widerspruch zwischen der im "Thatbestande" und der in den "Entscheidungsgründen" vorkommenden Darstellung des Sach- und Streitstandes.
1. Inwieweit sind Beschlüsse des Mieteinigungsamts für die ordentlichen Gerichte bindend?
2. Ist in den Fällen des § 2 Abs. 1 der Mieterschutzverordnung vom 23. September 1918 auch eine Regelung zulässig, die dem Mieter nicht nur Pflichten auferlegt?
1. Findet der § 112 ZVG. auch dann Anwendung, wenn die einzelnen Raumteile eines Grundstücks verschieden belastet sind?
2. Erlangt eine Entpfändung auch ohne Löschung dingliche Wirkung, wenn die Löschung zufolge des Zuschlags nicht mehr in Frage kommt?
3. Ist, wenn die zur Hebung gekommenen Hypothekengläubiger von dem Ersteher außergerichtlich befriedigt sind, die Widerspruchsklage nur noch gegen den Ersteher zulässig?
1. Zu den rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär, der vor dem Kriege als Bankier für den Kommittenten ausländische Wertpapiere zum Zwecke der Spekulation im Auslande auf Kredit gekauft hat.
2. Zur Frage der Anerkennung von Rechnungsauszügen und der Kondizierung des Anerkenntnisses.
Ist der Rechtsweg zulässig über die Frage, wem das Eigentum an beschlagnahmtem Kriegsbedarf und der Anspruch auf Auszahlung der dafür festzusetzenden Vergütung zusteht?
1. Zu den Erfordernissen der patentrechtlichen Untersagungsklage und der Klage auf Feststellung einer Patentverletzung.
2. Kann bei einem Verfahrenspatent schon in dem Verkaufe eines als Hilfsmittel zum Verfahren dienenden, im Patent beschriebenen Stoffes ein Inverkehrbringen des geschützten Verfahrens gefunden werden?
3. Zur Frage der Anstiftung und der Beihilfe zu einer Patentverletzung.
1. Zur Auslegung der Vereinbarung "in deutscher Reichswährung zahlbar und zwar auf spezielle Anordnung der Gläubiger in deutscher Reichsgoldmünze".
2. Ist der Schuldner im Falle des § 1 BRV. vom 28. September 1914 (RGBl. S. 417) berechtigt, sich bei Fälligkeit der Forderung durch Zahlung von Papiergeld zum Nennbetrage zu befreien?
3. Hat das Revisionsgericht ein nach der Verkündung des Berufungsurteils mit rückwirkender Kraft erlassenes Gesetz zu berücksichtigen?
1. Ist bei einer zur Durchführung einer Fluchtlinie erfolgten Enteignung der volle Wert des enteigneten Hausgrundstücks dem Eigentümer ohne Rücksicht auf die mit der Fluchtlinienfestsetzung eingetretene Baubeschränkung auch dann zu ersetzen, wenn der Wertbetrag mittels Unterstellung eines Umbaues des Hauses, nicht einer Neubebauung, festzustellen ist?
2. Wie ist in diesem Falle die dem Mieter des Hauses nach § 11 des Enteignungsgesetzes zustehende Entschädigung zu bemessen?
1. Kann ein Spediteur Erfüllungsgehilfe seines Auftraggebers sein und unter welchen Umständen?
2. Kommt, wenn dem Auftraggeber der Entlastungsbeweis obliegt, die Vermutung der §§ 407, 390 HGB. in Betracht?
3. Kann der Auftraggeber des Spediteurs sich von seiner vertraglichen Ersatzpflicht dadurch befreien, daß er dem Schadensersatz beanspruchenden Vertragsgegner die Abtretung seines Anspruchs gegen den Spediteur anbietet?
Ist der preußische Notar amtlich verpflichtet, die Beurkundung einer Vertragserklärung abzulehnen, die ein Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H. in deren Namen vor ihrer Eintragung in das Handelsregister abgeben will?
1. Ist, wenn der Unternehmer einen Teil der von ihm herzustellenden Ware von einem Dritten beziehen muß, dieser Dritte als sein Erfüllungsgehilfe anzusehen?
2. Zur Frage der Gewährleistung des Unternehmers für die Erfüllung des Vertrags.
Unter welchen Umständen kann die Bilanz einer Gesellschaft m. b. H. wegen Verstoßes gegen das Gesetz angefochten werden, weil sie im Widerspruch mit einer früheren Vereinbarung der Gesellschafter für einen von diesen besondere Gutschriften enthält?
1. Kann die Revision unter Umständen auch auf die Verletzung eines Gesetzes gestützt werden, das bei Erlassung des Berufungsurteils noch keine Geltung hatte?
2. Wie ist über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden, wenn der Revisionskläger lediglich auf Grund eines erst nach Erlassung des Berufungsurteils in Kraft getretenen Gesetzes obsiegt?
Kann der Käufer nach der Revolution Erfüllung eines während des Krieges geschlossenen, auf die Zeit nach Kriegsende betagten Kaufs verlangen, der nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien nur aus Entgegenkommen für den Verkäufer und in dessen Interesse eingegangen wurde?
1. Wirkt nach früherem gemeinen Rechte das über die Agnateneigenschaft von Abkömmlingen aus einer Mißheirat eines Angehörigen des deutschen hohen Adels befindende rechtskräftige Urteil auch für und gegen spätere Abkömmlinge aus dieser Ehe?
2. Wirkt ein solches Urteil für und gegen alle anderen Agnaten des hochadligen Hauses?
3. Rechtsfolgen der Mißheirat nach gemeinem Privatfürstenrecht und badischem Landesrecht.
4. Sind durch Art. 109 der deutschen Reichsverfassung vom 11. August 1919 die Rechtsfolgen der Mißheirat beseitigt?
1. Kann der Nacherbe, insbesondere der Alleinnacherbe, die Nacherbschaft vor dem Anfall mit dinglicher Wirkung veräußern?
2. Kann der Verkäufer einer Erbschaft seine Leistung dem Erbschaftskäufer gegenüber von der Zug um Zug zu bewirkenden Befreiung von der Haftung für die Nachlaßverbindlichkeiten abhängig machen?
3. Steht dem Wiederverkäufer einer Erbschaft ein solches Recht gegenüber dem Wiederkäufer zu?
Sind die Bestimmungen der Magdeburger Kirchenordnung, wonach die Kirchengemeinden den Pfarrwitwen an den Orten, wo kein Pfarrwitwenhaus vorhanden ist, Wohnungsgeld zu zahlen haben, durch die neueren kirchlichen Gesetze über die Fürsorge für die Witwen und Waisen der Geistlichen aufgehoben?
Ist der Pfandgläubiger verpflichtet, falls eine wesentliche Minderung des Wertes eines Pfandes zu besorgen ist, bei dessen Ersatz durch anderweitige Sicherheitsleistung auf Verlangen des Verpfänders mitzuwirken?
Kann die Entscheidung einer gemäß § 1 der VO. über die Sammelheizungsanlagen vom 22. Juni 1919 errichteten Schiedsstelle wegen Verfahrensmängel im Rechtswege angefochten werden?
Hat eine Vereinbarung der Mitglieder einer Gesellschaft m. b. H., durch die sie ihr inneres Verhältnis nach Art der gegenseitigen Beziehungen der Teilhaber einer offenen Handelsgesellschaft geregelt haben, die Anwendbarkeit der §§ 140, 142 HGB. zur Folge?
1. Bildet die Größe des Bestandes an Gummibäumen eine Eigenschaft einer Gummiplantage?
2. Kann eine Eigenschaft als zugesichert gelten, wenn offen mit der Möglichkeit gerechnet wird, daß sie nicht vorhanden ist?
3. Kann sich die Minderungsklage auch unmittelbar auf Rückzahlung des den geminderten Kaufpreis übersteigenden Betrags richten?
4. Ist bei Kenntnis des Vertragsgegners vom Mißbrauch der Vollmacht seitens des Vertreters des Käufers § 464 BGB. anwendbar?
Kann ein Lieferungsvertrag deshalb aufgehoben werden, weil der Lieferer wegen inzwischen eingetretener Erhöhung der Materialpreise und der Arbeitslöhne in die Gefahr eines Vermögensverfalls geraten würde, wenn er seine sämtlichen noch unerledigten gleichartigen Lieferungsverträge zu erfüllen hätte?
Zu der Frage, ob der Lieferungspflichtige wegen außerordentlicher, auf Krieg und Revolution zurückzuführender Veränderung der Verhältnisse von seiner Leistungspflicht befreit werden darf, wenn der Vertrag von der Gegenseite schon teilweise erfüllt war.
1. Kann die Übertragung der Ausübung des Nießbrauchs unter Umständen auch dingliche Wirkung haben?
2. Steht der Mietzinspfändung eines Hypothekengläubigers der nacheingetragene Nießbrauch eines Dritten dann entgegen, wenn er zur Sicherung einer älteren Hypothek eingetragen worden ist?
Ist der Staat Rechtsnachfolger der säkularisierten Klöster hinsichtlich der diesen gegenüber den Kirchengemeinden erwachsenen privatrechtlichen Verbindlichkeiten?
Muß der Verkäufer die trotz seines Widerspruchs vom Käufer veranlaßte Versteigerung beanstandeter Ware gegen sich gelten lassen, wenn diese zu verderben drohte?
Haftet die Reichsfuttermittelstelle, Geschäftsabteilung, Gesellschaft m. b. H. (Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte) in Berlin, für die Zahlungsfähigkeit eines Käufers, den sie einer Bezirkseinkaufsstelle, Gesellschaft m. b. H., zur Belieferung mit frischen Runkelrüben zugeteilt hat?
1. Zum Begriffe der polizeilichen Verfügung im Sinne des preußischen Gesetzes über die Zulässigkeit des Rechtswegs in Beziehung auf polizeiliche Verfügungen vom 11. Mai 1842.
2. Haftung einer Stadtgemeinde wegen öffentlicher Warnung vor einem geschäftlichen Unternehmen.
1. Unter welchen Voraussetzungen ist die Löschungsklage des § 9 Abs. 1 Nr. 3 WZG. begründet?
2. Kann die Löschungsklage des § 9 Abs. 1 Nr. 1 WZG. auf Umstände gestützt werden, die erst nach der Eintragung des angegriffenen Zeichens eingetreten sind?