Enthält die Verbürgung in Wechselform zugleich eine civilrechtliche Verbürgung, oder begründet sie nur eine Wechsel-Verpflichtung? Hat der Gläubiger die umfassendere oder der Bürge die beschränktere Verpflichtung zu beweisen?
Steht dem durch Betrug des Indossanten zur Acceptation bestimmten Wechselschuldner die exceptio doli gegenüber dem Indossatar des Betrügers, welcher die Wechselforderung lediglich in dessen Interesse geltend macht, auch dann entgegen, wenn das Indossament formell nicht in procura gefaßt ist, und wenn der Indossatar von dem Sachverhalte erst durch die Darstellung des Wechselschuldners im Prozesse unterichtet wird?
Fortdauer der Organe einer Aktiengesellschaft während der Liquidation. Dürfen die Liquidatoren unbewegliche Sachen anders, als durch öffentliche Versteigerung, auf Grund eines einfachen Mehrheitsbeschlusses der Generalversammlung veräußern?
Was ist in §. 51 des Gesetzes vom 29. Mai 1873 über das Grundbuchwesen in dem Bezirke des Appellationsgerichts zu Kassel (G.S. S. 273) unter "Rückständen aus den zwei letzten Jahren" zu verstehen, insbesondere wenn es sich um öffentliche Lasten handelt, welche ihrem Betrage nach einer vorherigen Feststellung im Verwaltungswege bedürfen?
Hat der Inhaber eines Zinskoupons eine abstrakte Geld- oder eine Zinsforderung? Steht das am Zahlungsorte geltende Verbot Zinsen von Zinsen zu nehmen, seinem Anspruch auf Zögerungszinsen für den Zinskouponsbetrag entgegen?
Findet der §. 23 C.P.O. Anwendung, wenn eine Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit gegen einen bei ihr Versicherten auf Zahlung der Prämie klagt?
Erfordert die Schenkung einer verbrieften Forderung durch außergerichtliche Cession zu ihrer Rechtsverbindlichkeit für den Cedenten neben der Cession und deren Annahme auch die Übergabe der Cessionsurkunde und des Schuldinstrumentes an den Cessionar?
Ist es zulässig, daß jemand, welcher kein Handelsgeschäft betreibt, seinen Namen als Firma im Handelsregister lediglich zu dem Zwecke eintragen läßt, damit ein Anderer für sein Handelsgeschäft davon Gebrauch machen könne?
Beweislast im Falle der Erklärung des auf Vertragserfüllung Belangten, er habe den klagefundamentalen Vertrag als Stellvertreter eines Dritten, als des Kontrahenten, abgeschlossen.
Aus welchen Gründen ist das Retentionsrecht gegenüber der rei vindicatio anzuerkennen? Was gehört zur Substanziierung der auf den Besitz eines indossierten Ordrekonossementes gestützten Vindikation?
1. Statthaftigkeit der Revision, wenn ein Eidesantrag wegen mangelnder thatsächlicher Substanziierung verworfen wurde.
2. Eidesantrag über das Wissen einer Thatsache, beziehungsweise über das Wissen der fraudulösen Absicht des Verkäufers.
Darf der Verleger eines Werkes, der nach dem Tode des Urhebers eine neue Auflage veranstaltet, Änderungen am Werke vornehmen, ohne die Zustimmung der Erben erhalten zu haben?
Steht es dem Schuldner einer cedierten Forderung zu, die Abweisung der seitens des Cessionars angestrengten Klage deswegen zu verlangen, weil der Vertrag über die Forderungsabtretung unter den Voraussetzungen des §. 309 der preuß. Konkursordnung vom 8. Mai 1855 abgeschlossen, also nach A.L.R. I. 3. §. 35 dem Cessionar ihm gegenüber keine Rechte verleihe?
Welche rechtliche Wirkung hat die Zusage des Verkäufers, "auf Anfordern ein Mehrquantum zu liefern", und das Versprechen des Käufers, keine Waren der fraglichen Art von einer anderen Firma zu kaufen?
Kann eine Kollision der Hypothek mit dem später eingetragenen Vorkaufsrechte eintreten? Findet auf solchen Fall die Bestimmung §. 47 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. Mai 1872 Anwendung?
1. Berechnung des Wertes der Beschwerde bei der Revision. Ist dabei auch der Betrag einer Einrede zu berücksichtigen?
2. Genügt eine in der Berufungsschrift enthaltene Ladung, wenn der Zweck derselben nicht angegeben ist?
3. Ist nach C.P.O. §. 156 die Zustellung einer beglaubigten Klatsch - Kopie der Berufungsschrift genügend?
Inwiefern kann der Fiskus aus dem gemeinen Eigentum, welches dem Staate an einem öffentlichen Flusse zusteht, ein Recht herleiten, sich die in dem Flußbette lagernden Steine anzueignen?
Kann das Gericht die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung eines anderen zwischen den Parteien anhängigen Rechtsstreites anordnen, wenn von dem Beklagten die Einrede der Rechtshängigkeit vorgeschützt ist?
Kann derjenige, welcher gemeinschaftlich mit seinem Nachbar eine Scheidemauer zwischen den beiderseitigen Grundstücken errichtet hat, den Anspruch, welchen er aus diesem Verhältnisse zu haben behauptet, ohne weiteres gegen den die Benutzung der Mauer fortsetzenden Rechtsnachfolger des letzteren geltend machen?
1. Hat der ein Retentionsrecht an Wertpapieren beanspruchende Gläubiger zu beweisen, daß dieselben Eigentum seines Schuldners sind?
2. Rechtliche Natur der Talous. Unterliegen dieselben dem Pfandrechte, welches nach Art. 374 H.G.B. dem Kommissionär an dem Kommissionsgute zusteht?
Besteht das Pfandrecht fort, wenn die durch dasselbe gesicherte Forderung bezahlt, die Zahlung aber mit der Paulianischen Klage angefochten und infolge klaggemäßen Urteiles der gezahlte Betrag zurückgezahlt wird?
Ist das Berufungsurteil im Sinne des §. 513 Nr. 7 C.P.O. nicht mit Gründen versehen, wenn der Berufungsrichter lediglich auf die Gründe des Urteiles erster Instanz Bezug nimmt?
Muß die Übertragung der Vertretung einer Partei in der mündlichen Verhandlung auf einen bei dem Prozeßgerichte nicht zugelassenen Rechtsanwalt durch den Prozeßbevollmächtigten vor dem Prozeßgerichte erfolgen, oder kann sie auch schriftlich geschehen?
Gehören Streitigkeiten zwischen dem Landesherrn und den Ständen über Auslegung und Anwendung der Landesverfassung und deren Verletzung zur Zuständigkeit der Gerichte?
1. Gerichtsstand des Erfüllungsortes für Klagen auf Aufhebung eines zweiseitigen Vertrages und Rückforderung des zur Erfüllung bereits Geleisteten. Was ist bei solchen Klagen als "streitige Verpflichtung" im Sinne von §. 29 C.P.O. anzusehen?
2. Ist gegen die Entscheidung zweiter Instanz, daß eine Klagänderung nicht vorliege, Revision zulässig?
Wird ein während gütergemeinschaftlicher Ehe von der Ehefrau ohne Genehmigung des Ehemannes geschlossener Vertrag für die Ehefrau durch die Trennung der Ehe verbindlich? - Voraussetzung der Haftung aus nützlicher Verwendung.
Ist die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft befugt, 1. die Überlassung des Betriebes des Unternehmens derselben an einen Anderen gegen eine den Aktionären zu zahlende Dividende von jährlich gleichem Betrage,
2. die Einsetzung eines von den Beschlüssen der Gesellschaft unabhängigen, durch einen Anderen zu besetzenden Vorstandes,
3. die Verpfändung des Gesellschaftsvermögens für eine fremde Schuld
zu beschließen?
Gewähren der §. 4 Abs. 7 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 und der §. 2 des Ges. vom 24. Februar 1850 dem Fiskus ein Privilegium, auf Grund dessen er gemäß A.L.R. II. 14. §. 79 über seine Befreiung von Kommunalsteuern rechtliches Gehör verlangen kann?
Wer ist eine untergeschobene Person im Sinne des bad. Landrechtsatzes S. 911? -- Unterschied zwischen Verzicht auf die Erbschaft und Verzicht auf die Erbschaftsklage.
Sind für die Auslegung der für die neuen Landesteile der Preußischen Monarchie erlassenen Stempelgesetze und der denselben angehängten Stempeltarife, insbesondere bezüglich der Voraussetzungen und Merkmale der in den Tarifen mit den civilrechtlichen Benennungen aufgeführten Geschäfte, die Bestimmungen des preußischen Allgemeinen Landrechts maßgebend?
Berechnung der Stempelabgabe für einen Vertrag über Lieferung einer Quantität Eisenbahnschienen einer speciell bestimmten Art.
Bilden die schlechte Vermögenslage des Schuldners und die drohende Konkurrenz anderer Gläubiger einen genügenden Arrestgrund im Sinne von §. 797 C.P.O.?
Heres ex re certa oder ex certa parte? -- Pflichtteilsverletzung durch eine wegen einer voraufgegangenen erlaubten Schenkung pflichtwidrige Testamentsbestimmung. -- Remuneratorische Schenkung. Ist für die rechtliche Beurteilung derselben der Umstand von Bedeutung, daß der Geber beabsichtigt hat, die ihm geleisteten Dienste angemessen zu vergüten?
1. Ist eine Änderung der Klage (des Klagegrundes) anzunehmen, wenn mittels der Paulianischen Klage in erster Instanz die Ungültigkeitserklärung eines zum vollgültigen Abschlusse gelangten, angeblich zur Benachteiligung der Gläubiger vereinbarten Rechtsgeschäftes beantragt, und später der Antrag auf die außerdem zu erkennende Ungültigkeitserklärung einer jüngeren Rechtshandlung erstreckt wird, welche, ohne ein selbständiges Rechtsgeschäft darzustellen, sich darauf beschränkt, das Vorhandensein thatsächlicher Voraussetzungen des in der Klage angefochtenen Rechtsgeschäftes zu konstatieren?
2. Ist die durch den §. 240 Ziff. 2 C.P.O. zugelassene Erweiterung des Klagantrages noch in zweiter Instanz zulässig?
3. Ist der Gläubiger, der gegen einen zahlungsunfähigen Schuldner für seine Forderung einen vollstreckbaren Titel erlangt hat, nach den Grundsätzen des preuß. Allgemeinen Landrechts legitimiert, eine Rechtshandlung, durch welche derselbe nur zum Scheine Vermögensobjekte veräußert hat, zum Zwecke seiner Befriedigung aus denselben anzufechten?
4. Ist der Übergang des nutzbaren Eigentums auf den Fideikommiß-Nachfolger durch dessen Eintrag in das Grundbuch bedingt?
Liegt eine Klagänderung vor, wenn die Paulianische Klage auf die Ungültigkeitserklärung einer jüngeren Rechtshandlung erstreckt wird, welche, ohne ein selbständiges Rechtsgeschäft darzustellen, sich darauf beschränkt, das Vorhandensein thatsächlicher Voraussetzungen eines in der Klage angefochtenen Rechtsgeschäftes zu konstatieren? Ist die durch §. 240 Ziff. 2 C.P.O. zugelassene Erweiterung des Klagantrages noch in zweiter Instanz zulässig?
Verjährung der Paulianischen Klage nach gemeinem Rechte. Auslegung des §. 14 des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879 (R.G.Bl. S. 277); dasselbe schützt nur erworbene Rechte. Anfechtung des mit einem Stellvertreter des Erwerbers geschlossenen, von letzterem nachträglich genehmigten Veräußerungsvertrages wegen Dolus des Veräußerers und des Erwerbers.
1. Setzt die Klage wegen unbefugten Gebrauches einer Firma notwendig entweder eine Verletzung des Vermögens des Klägers oder seines Rechtes auf den unbefugtermaßen gebrauchten Namen voraus? Kann der auf einen Apparat zur Entfernung des Nikotins aus dem Tabake patentierte Inhaber einer Fabrik zur Herstellung nikotinfreier Tabake beanspruchen, daß ein anderer Inhaber einer solchen Fabrik, welcher auf ein Verfahren zu diesem Zwecke patentiert ist, nicht eine Firma führt, in welcher er seine Fabrik als die "einzige" bezeichnet? Enthält auch die Etikettierung der Fabrikate mit dieser Firma eine Verletzung des Firmenrechtes?
2. Überhebt der Art. 27 Abs. 2 H.G.B. den Kläger jeder Substanziierung seines Schadens?
Wann muß - bei bekannt gemachter Cession - die Forderung fällig geworden sein, welche der abgetretene Schuldner aus der Person des Cedenten dem Cessionar in Gegenrechnung stellt?
Hat eine im Wege des Arrestverfahrens für eine persönliche Forderung im Grundbuche eingetragene Vormerkung zur Erhaltung des Rechtes auf Eintragung einer Hypothek (§. 22 des Gesetzes vom 5. Mai 1872 über den Eigentumserwerb 2c) gar keine oder hat sie wenigstens die Wirkung einer Verfügungsbeschränkung gemäß A.L.R. I. 29. §§. 81. 83?
1. Inwieweit ist die Einrede der Selbstverschuldung begründet, wenn ein Lohnbediensteter bei einer instruktionswidrigen Handlung einen Unfall sich zugezogen hat?
2. Liegt ein Revisionsgrund vor, wenn der Berufungsrichter aus rechtsirrtümlichen Erwägungen den Beweisantritt einer Partei für unerheblich erklärt und zurückgewiesen hat?
Liegt ein Revisionsgrund vor, wenn der Berufungsrichter aus rechtsirrtümlichen Erwägungen den Beweisantritt einer Partei für unerheblich erklärt und zurückgewiesen hat?
Kann derjenige, welcher nicht voll eingezahlte Aktien einer Kommanditgesellschaft auf Aktien verkauft und später den Restbetrag in die Gesellschaftskasse einzahlt, Ersatz dieser Einzahlung von seinem Käufer verlangen?
Kommt die durch das Gesetz vom 11. Juni 1870 betreffend das Urheberrecht u. s. w. verlängerte Schutzfrist den Erben des vor dem 1. Januar 1871 verstorbenen Komponisten zu statten oder der Bühne, welcher dieser die öffentliche Aufführung des Werkes gegen Honorar erlaubt hatte?
Wird durch die Cession einer Forderung eine Sondernachfolge in die Forderung herbeigeführt?
Mit welchem Zeitpunkte vollzieht sich der Übergang der abgetretenen Forderung aus dem Vermögen des Cedenten in dasjenige des Cessionars?
Wie ist der Widerspruch des Cessionars gegen die im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgte Pfändung einer ihm cedierten Forderung geltend zu machen?
Ist die im A.L.R. I. 20. §. 610 für die Erklärung des Vorkaufsberechtigten festgesetzte Frist von zwei Monaten in Gemäßheit des A.L.R.'s I. 9. §. 550 zu berechnen, also eine Frist von zweimal 30 Tagen?
Enthält die Vorschrift des §. 425 A.L.R. I. 11 ein Verbotsgesetz gegen die Übernahme der selbstschuldnerischen Bürgschaft für eine cedierte Forderung seitens des Cedenten?
Auslegung des §. 3 Abs. 1 des Haftpflichtgesetzes. Ist der auf Grund dieser Vorschrift geltend zu machende Entschädigungsanspruch dadurch bedingt, daß derjenige, welchem der Getötete Unterhalt zu leisten verpflichtet war, schon zur Zeit des Todes desselben in hilfsbedürftiger Lage sich befand?
Erstreckt sich die Befugnis des Vorstandes einer Genossenschaft zu deren Vertretung auch auf die im Gewerbebetriebe der Genossenschaft mit ihren Mitgliedern abgeschlossenen Rechtsgeschäfte?
Vertragsauslegung in der Revisionsinstanz.
Anwendung des Rechtssatzes "tantum praescriptum, quantum possessum" auf einen Fall der Eigentums-Ersitzung. Feststellung, daß dem früheren Eigentümer des ersessenen Terrains die Servitut zustehe, das Regenwasser von dem Dache seines Wohnhauses auf dasselbe abzuleiten.
Kann eine Ehefrau, welcher durch das eheliche Güterrecht die Verwaltung ihres Vermögens entzogen ist, während der Ehe Klage anstellen auf Feststellung der Nichtigkeit einer von ihrem Ehemanne über ihr Vermögen in Überschreitung seiner Befugnisse vorgenommenen Verfügung?
Unterliegt ein Vermächtnis der Erbschaftssteuer, durch welches dem Bedachten der Genuß der Revenuen eines Vermögensteiles vermacht ist, an welchem demselben auf Grund des geltenden ehelichen Güterrechts der Nießbrauch zusteht?
Kellerrecht. Muß bei der Servituten-Ersitzung die Absicht des Ersitzenden auf die Ausübung eines dinglichen Rechtes an einer fremden Sache gerichtet sein oder genügt die Absicht, überhaupt ein Recht auszuüben?
Ist der Besitzer eines verpfändeten Grundstückes verpflichtet, ein der Subhastation desselben entgegenstehendes Hindernis, welches beim Erwerbe des Grundstückes schon bestand, zu beseitigen, dasselbe namentlich aus dem Nexus der öffentlichen Straße einer Stadt wieder zu lösen?
Überseeische Verkaufskonsignation. Ist der überseeische Konsignatar an sich Kommissionär des Wareneigentümers oder des einheimischen Exportkommissionärs? Tritt er in die Verpflichtungen des letzteren als Mitverpflichteter durch wiederholte Bezeichnung desselben als "unser dortiges Haus" u. ä. in direkter Korrespondenz des Konsignatars mit dem Wareneigentümer ein?
1. Nach welchem Rechte ist die Frage, ob Inhaberpapiere gültig außer Kurs gesetzt seien, zu beurteilen?
2. Kann nach gemeinem Rechte die Außerkurssetzung durch Privatvermerk geschehen?
3. Wirkung der Außerkurssetzung bezüglich des Inhaberpapieres selbst, sowie der dazu gehörigen Talons und Dividenden- bezw. Zinsscheine?
Sind die Muster des Schriftgießers für Matrizen und Typen als für plastische Erzeugnisse oder als für Flächenerzeugnisse bestimmt anzumelden? Was ist die Folge unrichtiger Anmeldung? Was ist "Verbreitung" im Sinne des Gesetzes?
Ist der auf Grund eines nach früherem Rechte stattgefundenen Eigentumserwerbes in das Grundbuch eingetragene Eigentümer befugt, den bei seiner Eigentumsklage erforderlichen Nachweis seines Eigentums lediglich nach §. 7 des Gesetzes vom 5. Mai 1872 auf die Eintragung zu stützen?
Fällt beim Konkurse des Hauptschuldners die dem Bürgen zustehende Einrede der Vorausklagung fort?
Gilt dies auch bei einem den Konkurs vorbereitenden Verfahren, insbesondere dem Überschuldungsverfahren nach nassauischem Recht?
Entscheidet bei Kollision zweier Hypotheken das frühere Präsentatum über das Vorrecht bei Verteilung der Kaufgelder, oder ist die durch die Reihenfolge der wirklichen Eintragungen sich ergebende Rangordnung allein maßgebend?
1. Aus welchen Gründen kann die Vernehmung der für eine erhebliche Behauptung vorgeschlagenen Zeugen verweigert werden? C.P.O. §. 259. - Unstatthafte Berücksichtigung der in anderen, zum Beweise benutzten Akten vorhandenen Aussagen der vorgeschlagenen Zeugen. - Die Führung eines Urkundenbeweises erfordert den mündlichen Vortrag des zu berücksichtigenden Urkundeninhaltes.
2. Falsche Anschuldigung als Ehescheidungsgrund.
Rechtliche Natur der Versicherung imaginären Gewinnes. Begriff des Totalverlustes bei einer solchen. Sind am Bestimmungsorte angekommene Güter bloß deshalb als für den Empfänger verloren gegangene anzusehen, weil sie infolge Auslöschung der Marke durch einen Seeunfall nicht identifiziert werden können? Unterschied zwischen einer Versicherung der Güter selbst und einer abgesonderten Versicherung des an denselben zu machenden Gewinnes in dieser Beziehung. Angebliche Usance.
Enthält §. 13 des Gesetzes vom 28. Februar 1843 ein absolutes Verbot eines Rückstaues, durch den eine Überschwemmung oder Versumpfung eines Nachbargrundstückes bewirkt wird, und ist daher der Erwerb eines solchen Rückstaurechtes durch Ersitzung ausgeschlossen?
Unterschied zwischen Berichtigung eines Urteiles nach §. 290 C.P.O. und der Abfassung eines von dem mündlich verkündeten abweichenden unter Begründung der Abweichung in den Urteilsgründen. Rechtsmittel gegen letzteres Urteil.
Kann in Fällen, wo infolge der Festsetzung einer Straßenfluchtlinie eine bebaute Fläche bestimmt ist, Teil der Straße zu werden, der Eigentümer Abtretung gegen Entschädigung verlangen auf das bloße Erbieten hin, die Fläche freizulegen?
Sind Urteile, durch welche unter Vorbehalt eines Eides auf Trennung, Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Ehe erkannt ist, den Parteien von Amts wegen zuzustellen?
1. Haftet der Vormund bei Belegung von Mündelgeldern gegen geringere als pupillarische Sicherheit für den ganzen aus der Belegung entstehenden Schaden?
2. Entscheidet hierbei die Zulänglichkeit der Sicherheit zur Zeit der Belegung oder zur Zeit des Verkaufes?
1. Zustellung eines Urteils an die Partei selbst, statt an den Prozeßbevollmächtigten derselben.
2. Ist eine vor ordnungsmäßiger Zustellung des Urteils eingelegte Berufung als unzulässig zu verwerfen?
3. Entsprechende Anwendung des §. 87 Abs. 1 C.P.O. auf die Kosten der Revisionsinstanz für sich allein.
Bezieht sich der Grundsatz des §. 39 des Eigentumserwerbsgesetzes vom 5. Mai 1872 nur auf cedierte Zinsrückstände oder auch auf die erst nach der Cession fällig gewordenen Zinsen?
Klage aus dem Anerkenntnisse der unehelichen Vaterschaft nach dem Großherzoglich hessischen Gesetze vom 30. Mai 1821, betr. die Aufhebung der s. g. Fornikationsstrafen; ist das letztere und der Art. 340 Code civil durch §. 14 Ziff. 2 des Einf.-Ges. zur C.P.O. aufgehoben?
Revision wegen Verletzung gemeinrechtlicher Grundsätze bei der Anwendung des Partikularrechtes und wegen mangelnder Begründung in betreff der Beweisfrage.
Klage aus dem Anerkenntnis der unehelichen Vaterschaft nach dem großherzoglich hessischen Gesetz vom 30. Mai 1821 betr. die Aufhebung der sogen. Fornikationsstrafen.
Besteht die Zustellung der auf Betreiben der Parteien zuzustellenden Urteile in der Übergabe einer Ausfertigung oder in der Übergabe einer beglaubigten Abschrift derselben?
Rechtlicher Inhalt der für die Errichtung von Aktiengesellschaften, insbesondere in bezug auf geschehene Einzahlung der ersten 10 Prozent geltenden Normativbestimmungen des Gesetzes vom 4. Juni 1870. Wird eine Verantwortlichkeit des Vorstandes gegen die Aktiengesellschaft auch durch Verfügungen desselben über die Einzahlungen vor geschehener Eintragung begründet?
Fällt die Zurückzahlung von Einzahlungen vor Eintragung der unter Bescheinigung gedachter Einzahlungen angemeldeten Gesellschaft unter das Verbot der Artt. 216. 248 H.G.B.?
Besteht die im Art. 241 H.G.B. normierte Verantwortlichkeit bloß der Aktiengesellschaft oder auch Dritten, insbesondere Gesellschaftsgläubigern, gegenüber?
1. Erstrecken sich die der Westpreußischen Landschaft in betreff der Zinsen verliehenen Konkurs-Privilegien auch auf Verzugszinsen und Kosten?
2. Sind die Konkurs-Privilegien der Westpreußischen Landschaft cessibel, und gehen dieselben durch die Cession der Forderung, mit welcher sie verbunden sind, ohne besondere und ausdrückliche Abtretung auf den Cessionar über?
Bedeutung der Pachtaufkündigung durch den Adjudikatar im Falle schuldenhalber-notwendiger Subhastation des Pachtgrundstückes (A.L.R. I. 21. §§. 350. 351). -- Beschränkter Übergang der Verpflichtungen aus dem Pachtvertrage auf den Adjudikatar.
Ist im Geltungsbereiche des Allg. Preußischen Landrechts das Verbot der lex commissoria beim Pfandvertrage durch das Reichsgesetz betr. die vertragsmäßigen Zinsen vom 14. November 1867 beseitigt?
Folgt aus Art. 174 H.G.B., daß zur Rechtswirksamkeit der Ratihabition einer durch Unterschrift mit dem Namen des Ratihabenten seitens eines Dritten vorgenommenen Aktienzeichnung die Schriftform der Ratihabition wesentlich ist?
Welche Grundsätze gelten nach preuß. Recht in Bezug auf die Genehmigung einer (nicht als Handelsgeschäft anzusehenden) Aktienzeichnung mit dem Namen des Genehmigenden durch einen Dritten? Ist der Grundsatz: "Aus einem Kontrakte wird derjenige, dessen Namensunterschrift von einem Anderen infolge eines demselben mündlich oder stillschweigend erteilten Auftrages geleistet worden, nicht wie aus einem schriftlichen Vertrage verpflichtet, selbst wenn eine nachträgliche mündliche oder stillschweigende Genehmigung hinzukommt", als eine Norm des preuß. Rechtes anzuerkennen?
Ist das Verbot der lex commissoria beim Pfandvertrage (A.L.R. I. 20. §. 33) durch das Reichsgesetz vom 14. November 1867, betr. die vertragsmäßigen Zinsen, beseitigt?
Ebenso wie seitens des Patrons ist seitens der Kirchengemeinde, wenn diese die Ersitzung des Patronatrechtes behauptet, ein vierundvierzigjähriger Besitzstand nachzuweisen.
1. Schließt das Verbot der Pfändung einer Forderung auch deren freiwillige Abtretung aus?
2. Inwiefern ist die Cession von Alimentenforderungen, insbesondere der Witwenpensionen gestattet?
Finden die §§. 21. 22 A.L.R.'s I. 13 Anwendung, wenn es sich nicht um eine Vollmacht, sondern um einen Auftrag zur Vermittelung eines Rechtsgeschäftes handelt?
Sind Versicherungsgenossenschaften auf Gegenseitigkeit berechtigt, in ihrem eigenen allgemeinen Gerichtsstande wegen rückständiger Prämien gegen die Versicherten zu klagen?
Ist der Besitz übertragen, wenn der Verkäufer über die Ware, welche ein Dritter für ihn detiniert, dem Käufer einen sogenannten Extraditionsschein aushändigt?
1. Kann ein Gläubiger, welcher einer offenen Handelsgesellschaft einen revolvierenden Kredit gewährt, ausgeschiedene Gesellschafter für die nach ihrem, dem Gläubiger bekannten Ausscheiden von der Handelsgesellschaft eingegangenen, dem Kreditverhältnis unterfallenden Verbindlichkeiten haftbar machen?
2. Liegt ein Revisionsgrund darin, daß der Berufungsrichter die Vernehmung eines Zeugen um deswillen ablehnt, weil er sich auf Grund vorgelegter geschäftlicher Korrespondenzen dieses Zeugen von dem Gegenteil der zu bezeugenden Thatsache überzeugt hält?
Liegt ein Revisionsgrund darin, daß der Berufungsrichter die Vernehmung eines Zeugen deswegen ablehnt, weil er auf Grund vorgelegter geschäftlicher Korrespondenzen dieses Zeugen von dem Gegenteil der zu bezeugenden Thatsache überzeugt sei?