Besteht die Zustellung der auf Betreiben der Parteien zuzustellenden Urteile in der Übergabe einer Ausfertigung oder in der Übergabe einer beglaubigten Abschrift derselben?
Kann das Gericht die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung eines anderen zwischen den Parteien anhängigen Rechtsstreites anordnen, wenn von dem Beklagten die Einrede der Rechtshängigkeit vorgeschützt ist?
Muß die Übertragung der Vertretung einer Partei in der mündlichen Verhandlung auf einen bei dem Prozeßgerichte nicht zugelassenen Rechtsanwalt durch den Prozeßbevollmächtigten vor dem Prozeßgerichte erfolgen, oder kann sie auch schriftlich geschehen?
Versäumnisverfahren in der Revisionsinstanz. Bedarf es zur Verurteilung des Beklagten auf Grund eines Anerkenntnisses im Sinne des §. 278 C.P.O. eines besonderen Antrages?
Gehören Streitigkeiten zwischen dem Landesherrn und den Ständen über Auslegung und Anwendung der Landesverfassung und deren Verletzung zur Zuständigkeit der Gerichte?
1. Gerichtsstand des Erfüllungsortes für Klagen auf Aufhebung eines zweiseitigen Vertrages und Rückforderung des zur Erfüllung bereits Geleisteten. Was ist bei solchen Klagen als "streitige Verpflichtung" im Sinne von §. 29 C.P.O. anzusehen?
2. Ist gegen die Entscheidung zweiter Instanz, daß eine Klagänderung nicht vorliege, Revision zulässig?
Bilden die schlechte Vermögenslage des Schuldners und die drohende Konkurrenz anderer Gläubiger einen genügenden Arrestgrund im Sinne von §. 797 C.P.O.?
Berechnung der Revisionssumme nach dem höheren Werte des Kaufobjektes anstatt nach dem Kaufpreise? Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist wegen Verhinderung der Prozeßvertreter?
Begründung des Anspruches des Käufers auf Entschädigung, nachdem der rechtskräftig zur Lieferung und zur Entschädigung wegen verspäteter Lieferung verurteilte Verkäufer auch nach dem Urteil nicht geliefert hat, bezüglich des Schadensbetrages und der maßgebenden Zeitpunkte.
Voraussetzungen des Abnahmeverzuges und des Selbsthilfeverkaufes, wenn in einem und demselben Vertrage verschiedene Sorten einer Ware, unter Festsetzung eines besonderen Preises für jede Sorte und ratenweiser Lieferung, verkauft werden. Rechtliche Wirkung des auf die eine oder die andere Sorte beschränkten Verzuges und Selbsthilfeverkaufes.
Enthält die Verbürgung in Wechselform zugleich eine civilrechtliche Verbürgung, oder begründet sie nur eine Wechsel-Verpflichtung? Hat der Gläubiger die umfassendere oder der Bürge die beschränktere Verpflichtung zu beweisen?
1. Natur eines gegenseitigen Rückversicherungsvertrages, die sogen. Excedenten bei Seeversicherungen betreffend, und Auslegung eines solchen Vertrages. Wird die Rückversicherung unmittelbar mit dem Abschlusse einer unter den Vertrag fallenden primären Versicherung perfekt, oder bedarf es dazu noch der Einwilligungserklärung des Rückversicherers oder doch einer Aufgabe von seiten des primären Versicherers? Sind auf einen solchen Vertrag die Bestimmungen der Artt. 710 bis 815 H.G.B. über die Anzeigepflicht anwendbar?
2. Stillschweigende Genehmigung des primären Versicherers, die von ihm für eine von einem bestimmten Abgangshafen anzutretende Reise des Schiffes abgeschlossene Versicherung für die in Wirklichkeit von einem anderen Hafen aus angetretene Reise gelten zu lassen, und Einfluß der Nichtanzeige dieses Umstandes an den Rückversicherer auf dessen Verbindlichkeit.
1. Inwieweit ist die Einrede der Selbstverschuldung begründet, wenn ein Lohnbediensteter bei einer instruktionswidrigen Handlung einen Unfall sich zugezogen hat?
2. Liegt ein Revisionsgrund vor, wenn der Berufungsrichter aus rechtsirrtümlichen Erwägungen den Beweisantritt einer Partei für unerheblich erklärt und zurückgewiesen hat?
Verjährung der Paulianischen Klage nach gemeinem Rechte. Auslegung des §. 14 des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879 (R.G.Bl. S. 277); dasselbe schützt nur erworbene Rechte. Anfechtung des mit einem Stellvertreter des Erwerbers geschlossenen, von letzterem nachträglich genehmigten Veräußerungsvertrages wegen Dolus des Veräußerers und des Erwerbers.
Kann der Ausländer, welcher vor dem 1. Oktober 1875 sein Warenzeichen angemeldet hat, seinen Besitzstand (§. 9 des Markenschutzgesetzes) auch solchen Anmeldungen gegenüber geltend machen, die vor Bekanntmachung des betreffenden Staatsvertrages im Reichsgesetzblatte erfolgt sind?
Rechtliche Natur der Versicherung imaginären Gewinnes. Begriff des Totalverlustes bei einer solchen. Sind am Bestimmungsorte angekommene Güter bloß deshalb als für den Empfänger verloren gegangene anzusehen, weil sie infolge Auslöschung der Marke durch einen Seeunfall nicht identifiziert werden können? Unterschied zwischen einer Versicherung der Güter selbst und einer abgesonderten Versicherung des an denselben zu machenden Gewinnes in dieser Beziehung. Angebliche Usance.
1. Ist in der Policeklausel, daß das Schiff im Anschluß an das - sich auf eine bestimmte Reise beziehende - Risiko dieser Police auch für die folgende Reise gegen eine nach Billigkeit zu regulierende Prämie versichert bleiben soll, ein perfekter Versicherungsvertrag oder nur die Bereiterklärung des Versicherers zur Übernahme der weiteren Versicherung enthalten?
2. Bildet jene Klausel eine bloße Modalität des Versicherungsvertrages oder einen selbständigen Nebenvertrag, zu dessen Abschlusse es eines besonderen Auftrages des Versicherten an den von ihm mit der Versicherung Beauftragten bedarf? Begründet auch eine ohne Auftrag des Versicherten von einem Dritten genommene Versicherung die Einrede der Doppelversicherung?
Gewähren der §. 4 Abs. 7 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 und der §. 2 des Ges. vom 24. Februar 1850 dem Fiskus ein Privilegium, auf Grund dessen er gemäß A.L.R. II. 14. §. 79 über seine Befreiung von Kommunalsteuern rechtliches Gehör verlangen kann?
Erfordert die Schenkung einer verbrieften Forderung durch außergerichtliche Cession zu ihrer Rechtsverbindlichkeit für den Cedenten neben der Cession und deren Annahme auch die Übergabe der Cessionsurkunde und des Schuldinstrumentes an den Cessionar?
Steht es dem Schuldner einer cedierten Forderung zu, die Abweisung der seitens des Cessionars angestrengten Klage deswegen zu verlangen, weil der Vertrag über die Forderungsabtretung unter den Voraussetzungen des §. 309 der preuß. Konkursordnung vom 8. Mai 1855 abgeschlossen, also nach A.L.R. I. 3. §. 35 dem Cessionar ihm gegenüber keine Rechte verleihe?
Kann eine Kollision der Hypothek mit dem später eingetragenen Vorkaufsrechte eintreten? Findet auf solchen Fall die Bestimmung §. 47 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. Mai 1872 Anwendung?
Wird ein während gütergemeinschaftlicher Ehe von der Ehefrau ohne Genehmigung des Ehemannes geschlossener Vertrag für die Ehefrau durch die Trennung der Ehe verbindlich? - Voraussetzung der Haftung aus nützlicher Verwendung.
Sind für die Auslegung der für die neuen Landesteile der Preußischen Monarchie erlassenen Stempelgesetze und der denselben angehängten Stempeltarife, insbesondere bezüglich der Voraussetzungen und Merkmale der in den Tarifen mit den civilrechtlichen Benennungen aufgeführten Geschäfte, die Bestimmungen des preußischen Allgemeinen Landrechts maßgebend?
Berechnung der Stempelabgabe für einen Vertrag über Lieferung einer Quantität Eisenbahnschienen einer speciell bestimmten Art.
1. Ist eine Änderung der Klage (des Klagegrundes) anzunehmen, wenn mittels der Paulianischen Klage in erster Instanz die Ungültigkeitserklärung eines zum vollgültigen Abschlusse gelangten, angeblich zur Benachteiligung der Gläubiger vereinbarten Rechtsgeschäftes beantragt, und später der Antrag auf die außerdem zu erkennende Ungültigkeitserklärung einer jüngeren Rechtshandlung erstreckt wird, welche, ohne ein selbständiges Rechtsgeschäft darzustellen, sich darauf beschränkt, das Vorhandensein thatsächlicher Voraussetzungen des in der Klage angefochtenen Rechtsgeschäftes zu konstatieren?
2. Ist die durch den §. 240 Ziff. 2 C.P.O. zugelassene Erweiterung des Klagantrages noch in zweiter Instanz zulässig?
3. Ist der Gläubiger, der gegen einen zahlungsunfähigen Schuldner für seine Forderung einen vollstreckbaren Titel erlangt hat, nach den Grundsätzen des preuß. Allgemeinen Landrechts legitimiert, eine Rechtshandlung, durch welche derselbe nur zum Scheine Vermögensobjekte veräußert hat, zum Zwecke seiner Befriedigung aus denselben anzufechten?
4. Ist der Übergang des nutzbaren Eigentums auf den Fideikommiß-Nachfolger durch dessen Eintrag in das Grundbuch bedingt?
Wann muß - bei bekannt gemachter Cession - die Forderung fällig geworden sein, welche der abgetretene Schuldner aus der Person des Cedenten dem Cessionar in Gegenrechnung stellt?
1. Nach welchem Rechte ist die Frage, ob Inhaberpapiere gültig außer Kurs gesetzt seien, zu beurteilen?
2. Kann nach gemeinem Rechte die Außerkurssetzung durch Privatvermerk geschehen?
3. Wirkung der Außerkurssetzung bezüglich des Inhaberpapieres selbst, sowie der dazu gehörigen Talons und Dividenden- bezw. Zinsscheine?
1. Schließt das Verbot der Pfändung einer Forderung auch deren freiwillige Abtretung aus?
2. Inwiefern ist die Cession von Alimentenforderungen, insbesondere der Witwenpensionen gestattet?
Aus welchen Gründen ist das Retentionsrecht gegenüber der rei vindicatio anzuerkennen? Was gehört zur Substanziierung der auf den Besitz eines indossierten Ordrekonossementes gestützten Vindikation?
1. Solidarische Haftung mehrerer Alimentationspflichtiger. 2. Inwiefern ist Leistungsfähigkeit des Pflichtigen Voraussetzung des Alimentationsanspruches?
3. Bemessung des Umfanges der nach §. 62 Abs. 1 des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 einem Armenverbande zustehenden Erstattungsanspruches.
Restitution gegen Versäumung einer im Versicherungsvertrage vereinbarten Frist zur Klaganstellung.
Umfaßt die Policeklausel, daß der Versicherungsvertrag erlösche, wenn der Versicherte sein Leben durch Selbsttötung ende, im Zweifel auch die in vollkommen unzurechnungsfähigem Zustande erfolgte Selbstentleibung? Beweislast.
1. Haftet der Vormund bei Belegung von Mündelgeldern gegen geringere als pupillarische Sicherheit für den ganzen aus der Belegung entstehenden Schaden?
2. Entscheidet hierbei die Zulänglichkeit der Sicherheit zur Zeit der Belegung oder zur Zeit des Verkaufes?
Recht des Sachmieters, sich vom Mietvertrage loszusagen, sobald sich die dauernde Unbrauchbarkeit des Mietgegenstandes für die vertragsmäßige Art der Benutzung herausstellt.
1. Erwirbt der Vertragserbe die Erbschaft ohne Antretung derselben?
2. Inwieweit ist eine einem älteren Erbvertrage zuwiderlaufende testamentarische Verfügung unwirksam?
3. Ist der Konkurs-Kurator nach gemeinem Recht befugt, eine dem Kridar während des Konkursverfahrens anfallende Erbschaft anzutreten?
1. Haben in blanco cedierte Hypothekenscheine die Eigenschaft von Inhaberpapieren?
2. Beweislast bei der Vindikation in blanco cedierter Hypothekenscheine durch den Blanko-Cedenten.
1. Unterliegt ein Urteil, in welchem die Bezugnahme auf die vorbereitenden Schriftsätze oder "auf die Akten" den Thatbestand nicht ergänzt, sondern dessen Stelle vertritt, der Revision?
2. Kann der Gläubiger, welcher dem Befriedigung anbietenden Bürgen die von diesem geforderte Abtretung an den Hauptschuldner überhaupt verweigert, sich nachträglich darauf berufen, der Bürge habe nicht realiter offeriert?
3. Wie muß der Bürge, welcher Abtretung eines für noch nicht verfallene Leistungen haftenden Pfandes fordert, bezüglich dieser nicht verfallenen Leistungen anbieten?
Bedeutung der 1. 17 Cod. de fide instrumentorum 3, 23. Kann die Revision darauf gestützt werden, daß die der Entscheidung zu Grunde gelegte Bestimmung des gemeinen Rechts durch eine Vorschrift eines Landesgesetzes aufgehoben sei, auf dessen Verletzung die Revision nicht gestützt werden kann?
1. Vergleich über künftige Alimente zwischen Eltern und Kindern. Alimentationspflicht der Erben des Kindes der höchst bedürftigen Mutter des letzteren gegenüber.
2. Schreibfehler im Thatbestande des Berufungsurteils. Revision wegen mangelnder Begründung in betreff der Beweisfrage.
Nachforderung zu niedrig berechneter Fracht vom Empfänger beim Eisenbahntransporte. Stillschweigende Vereinbarung über die zum Transporte zu verwendenden Wagen nach ihrer Tragfähigkeit.
1. Kann ein Gläubiger, welcher einer offenen Handelsgesellschaft einen revolvierenden Kredit gewährt, ausgeschiedene Gesellschafter für die nach ihrem, dem Gläubiger bekannten Ausscheiden von der Handelsgesellschaft eingegangenen, dem Kreditverhältnis unterfallenden Verbindlichkeiten haftbar machen?
2. Liegt ein Revisionsgrund darin, daß der Berufungsrichter die Vernehmung eines Zeugen um deswillen ablehnt, weil er sich auf Grund vorgelegter geschäftlicher Korrespondenzen dieses Zeugen von dem Gegenteil der zu bezeugenden Thatsache überzeugt hält?
Bedeutung der Konossementsklausel "quantity and quality unknown". Ist die Klausel "quality unknown" bei lose (unverpackt) verladenem Getreide überhaupt beachtenswerth? Beweislast wegen Erkennbarkeit der mangelhaften Beschaffenheit bei der Verladung. Befreit die Klausel "quality unknown" den Schiffer dem Empfänger gegenüber von der Haftung für die schon bei der Verladung der Ware bestehende schlechte Beschaffenheit selbst dann, wenn diese schlechte Beschaffenheit erkennbar war und gleichwohl die Ware im Konossemente als gut beschaffen bezeichnet wurde?
Besteht eine und eventuell welche zeitliche Grenze für die Befugnis des Komittenten, den Kommissionär als Selbstkontrahenten in Anspruch zu nehmen (Art. 376 Abs. 3 H.G.B.)?
Steht dem durch Betrug des Indossanten zur Acceptation bestimmten Wechselschuldner die exceptio doli gegenüber dem Indossatar des Betrügers, welcher die Wechselforderung lediglich in dessen Interesse geltend macht, auch dann entgegen, wenn das Indossament formell nicht in procura gefaßt ist, und wenn der Indossatar von dem Sachverhalte erst durch die Darstellung des Wechselschuldners im Prozesse unterichtet wird?
Steht den Aktionären ein Anspruch auf Dividende dann zu, wenn die Bilanz einen Reingewinn aufweist, derselbe indessen wegen Unsicherheit der in Ansatz gebrachten Werte nach einem Beschlusse der Generalversammlung nicht zur Verteilung gelangt, sondern als Specialreserve vorgetragen ist?
Auslegung des §. 3 Abs. 1 des Haftpflichtgesetzes. Ist der auf Grund dieser Vorschrift geltend zu machende Entschädigungsanspruch dadurch bedingt, daß derjenige, welchem der Getötete Unterhalt zu leisten verpflichtet war, schon zur Zeit des Todes desselben in hilfsbedürftiger Lage sich befand?
Kann das ausscheidende Mitglied einer eingetragenen Genossenschaft, welches die Rückzahlung seiner Geschäftsanteile fordert, dem Einwande der Genossenschaft, daß zufolge Beschlusses der Generalversammlung in der maßgebenden Bilanz Verlust-Abschreibungen auf die Geschäftsanteile stattgefunden hätten, der Kläger daher auch nur den nach Abzug derselben verbleibenden Nest seiner Anteile in Anspruch nehmen könne, die Replik entgegensetzen, daß die fraglichen Verluste schon vor seinem Eintritt in die Genossenschaft entstanden und daher von ihm nicht zu tragen seien?
Sind die Muster des Schriftgießers für Matrizen und Typen als für plastische Erzeugnisse oder als für Flächenerzeugnisse bestimmt anzumelden? Was ist die Folge unrichtiger Anmeldung? Was ist "Verbreitung" im Sinne des Gesetzes?
Wird durch die Cession einer Forderung eine Sondernachfolge in die Forderung herbeigeführt?
Mit welchem Zeitpunkte vollzieht sich der Übergang der abgetretenen Forderung aus dem Vermögen des Cedenten in dasjenige des Cessionars?
Wie ist der Widerspruch des Cessionars gegen die im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgte Pfändung einer ihm cedierten Forderung geltend zu machen?
Heres ex re certa oder ex certa parte? -- Pflichtteilsverletzung durch eine wegen einer voraufgegangenen erlaubten Schenkung pflichtwidrige Testamentsbestimmung. -- Remuneratorische Schenkung. Ist für die rechtliche Beurteilung derselben der Umstand von Bedeutung, daß der Geber beabsichtigt hat, die ihm geleisteten Dienste angemessen zu vergüten?
Fällt beim Konkurse des Hauptschuldners die dem Bürgen zustehende Einrede der Vorausklagung fort?
Gilt dies auch bei einem den Konkurs vorbereitenden Verfahren, insbesondere dem Überschuldungsverfahren nach nassauischem Recht?
Gilt die Vorschrift der Nov. 22 cap. 46 §. 2, durch welche die zur zweiten Ehe schreitende Frau hinsichtlich des Erbrechtes in das Vermögen ihrer Kinder aus erster Ehe beschränkt wird, auch für den zur zweiten Ehe schreitenden Mann?
Prädialservituten nicht zu Gunsten eines bestimmten einzelnen Grundstückes, sondern zu Gunsten ganzer territorialer oder personaler Kreise. Inhalt von Reallasten.
Darf der Verleger eines Werkes, der nach dem Tode des Urhebers eine neue Auflage veranstaltet, Änderungen am Werke vornehmen, ohne die Zustimmung der Erben erhalten zu haben?
Kellerrecht. Muß bei der Servituten-Ersitzung die Absicht des Ersitzenden auf die Ausübung eines dinglichen Rechtes an einer fremden Sache gerichtet sein oder genügt die Absicht, überhaupt ein Recht auszuüben?
Ist im Geltungsbereiche des Allg. Preußischen Landrechts das Verbot der lex commissoria beim Pfandvertrage durch das Reichsgesetz betr. die vertragsmäßigen Zinsen vom 14. November 1867 beseitigt?
Folgt aus Art. 174 H.G.B., daß zur Rechtswirksamkeit der Ratihabition einer durch Unterschrift mit dem Namen des Ratihabenten seitens eines Dritten vorgenommenen Aktienzeichnung die Schriftform der Ratihabition wesentlich ist?
Voraussetzung des Anspruches des säumigen, zu einer Lieferung verpflichteten Kontrahenten auf Gewährung einer Nachfrist, sowie der Abwendung des von dem nicht säumigen Kontrahenten erklärten Rücktrittes vom Vertrage durch purgatio morae seitens des Säumigen.
Bemessung des Umfanges des nach §. 62 Abs. 1 des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 einem Armenverbande zustehenden Erstattungsanspruches.
Ist der Wechselinhaber, welchem die ganze Wechselregreßsumme, zum Teil von dem Trassanten an eigene Ordre und ersten Indossanten, zum Teil von dem Acceptanten, gezahlt ist, verpflichtet, dem ersteren den Wechsel und die Urkunde über den Protest mangels Zahlung auszuhändigen? Liegt dem auf Aushändigung klagenden Trassanten die Klarlegung ob, daß der beklagte Zahlungsempfänger den Wechsel noch besitzt?
Ist es als ein für die in Liquidation getretene eingetragene Genossenschaft und resp. für deren Mitglieder rechtsverbindliches, zur Beendigung eines schwebenden Geschäfts eingegangenes neues Geschäft anzusehen, wenn der Liquidator der Genossenschaft nach Leistung einer Abschlagszahlung auf eine vor Auflösung der Genossenschaft kontrahierte Wechselschuld über den nicht bezahlten Restbetrag derselben dem bisherigen Wechselgläubiger einen neuen Wechsel ausstellt?
1. Ist der Anspruch auf Erfüllung des Versprechens eines Dritten (Nichtgesellschafters) zu Gunsten eines Teilhabers einer offenen Handelsgesellschaft ein sogen. "verantwortliches" Kapital der Gesellschaftskasse einzuschießen, durch den Fortbestand des Betriebes der Gesellschaft bedingt?
2. Ist der Liquidator der Gesellschaft zur Erhebung eines solchen Anspruches legitimiert?
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Lieferungsvertrages. Deckungskauf vor Eintritt der Erfüllungszeit des ursprünglichen Kaufes. Berücksichtigung der Nachfrist, wenn zu deren Gestattung weder Pflicht noch Anlaß vorlag.
Erstreckt sich die Befugnis des Vorstandes einer Genossenschaft zu deren Vertretung auch auf die im Gewerbebetriebe der Genossenschaft mit ihren Mitgliedern abgeschlossenen Rechtsgeschäfte?
Vertragsauslegung in der Revisionsinstanz.
1. Ist gegen einen Genossenschaftsbeschluß, durch welchen dem Grubenvorstande über die Jahresverwaltung Entlastung erteilt wird, die Berufung auf richterliche Entscheidung darüber zulässig, ob dieser Beschluß zum Besten der Gewerkschaft gereicht?
2. Dürfen in einer Gewerkenversammlung, welche dazu berufen ist, um die von dem Grubenvorstande gelegte Rechnung abzunehmen, die Mitglieder dieses Grubenvorstandes das ihnen als Mitgewerken zustehende Stimmrecht im Interesse der eigenen Entlastung ausüben?
Ist die im A.L.R. I. 20. §. 610 für die Erklärung des Vorkaufsberechtigten festgesetzte Frist von zwei Monaten in Gemäßheit des A.L.R.'s I. 9. §. 550 zu berechnen, also eine Frist von zweimal 30 Tagen?
Welche Grundsätze gelten nach preuß. Recht in Bezug auf die Genehmigung einer (nicht als Handelsgeschäft anzusehenden) Aktienzeichnung mit dem Namen des Genehmigenden durch einen Dritten? Ist der Grundsatz: "Aus einem Kontrakte wird derjenige, dessen Namensunterschrift von einem Anderen infolge eines demselben mündlich oder stillschweigend erteilten Auftrages geleistet worden, nicht wie aus einem schriftlichen Vertrage verpflichtet, selbst wenn eine nachträgliche mündliche oder stillschweigende Genehmigung hinzukommt", als eine Norm des preuß. Rechtes anzuerkennen?
Entscheidet bei Kollision zweier Hypotheken das frühere Präsentatum über das Vorrecht bei Verteilung der Kaufgelder, oder ist die durch die Reihenfolge der wirklichen Eintragungen sich ergebende Rangordnung allein maßgebend?
Bezieht sich der Grundsatz des §. 39 des Eigentumserwerbsgesetzes vom 5. Mai 1872 nur auf cedierte Zinsrückstände oder auch auf die erst nach der Cession fällig gewordenen Zinsen?
1. Erstrecken sich die der Westpreußischen Landschaft in betreff der Zinsen verliehenen Konkurs-Privilegien auch auf Verzugszinsen und Kosten?
2. Sind die Konkurs-Privilegien der Westpreußischen Landschaft cessibel, und gehen dieselben durch die Cession der Forderung, mit welcher sie verbunden sind, ohne besondere und ausdrückliche Abtretung auf den Cessionar über?
Bezieht sich die Vorschrift des §. 9 des Gesetzes vom 12. Juli 1875, betr. die Geschäftsfähigkeit der Minderjährigen und die Aufhebung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Minderjährigkeit, auch auf nachteilige Veränderungen, welche durch Versäumnisse oder Zeitablauf an den Rechten der Minderjährigen vorgegangen sind?
Ist das Verbot der lex commissoria beim Pfandvertrage (A.L.R. I. 20. §. 33) durch das Reichsgesetz vom 14. November 1867, betr. die vertragsmäßigen Zinsen, beseitigt?
Kann derjenige, welcher gemeinschaftlich mit seinem Nachbar eine Scheidemauer zwischen den beiderseitigen Grundstücken errichtet hat, den Anspruch, welchen er aus diesem Verhältnisse zu haben behauptet, ohne weiteres gegen den die Benutzung der Mauer fortsetzenden Rechtsnachfolger des letzteren geltend machen?
Inwiefern kann der Fiskus aus dem gemeinen Eigentum, welches dem Staate an einem öffentlichen Flusse zusteht, ein Recht herleiten, sich die in dem Flußbette lagernden Steine anzueignen?
Hat eine im Wege des Arrestverfahrens für eine persönliche Forderung im Grundbuche eingetragene Vormerkung zur Erhaltung des Rechtes auf Eintragung einer Hypothek (§. 22 des Gesetzes vom 5. Mai 1872 über den Eigentumserwerb 2c) gar keine oder hat sie wenigstens die Wirkung einer Verfügungsbeschränkung gemäß A.L.R. I. 29. §§. 81. 83?
Ist der auf Grund eines nach früherem Rechte stattgefundenen Eigentumserwerbes in das Grundbuch eingetragene Eigentümer befugt, den bei seiner Eigentumsklage erforderlichen Nachweis seines Eigentums lediglich nach §. 7 des Gesetzes vom 5. Mai 1872 auf die Eintragung zu stützen?
Enthält die Vorschrift des §. 425 A.L.R. I. 11 ein Verbotsgesetz gegen die Übernahme der selbstschuldnerischen Bürgschaft für eine cedierte Forderung seitens des Cedenten?
Ist der Besitzer eines verpfändeten Grundstückes verpflichtet, ein der Subhastation desselben entgegenstehendes Hindernis, welches beim Erwerbe des Grundstückes schon bestand, zu beseitigen, dasselbe namentlich aus dem Nexus der öffentlichen Straße einer Stadt wieder zu lösen?
Enthält §. 13 des Gesetzes vom 28. Februar 1843 ein absolutes Verbot eines Rückstaues, durch den eine Überschwemmung oder Versumpfung eines Nachbargrundstückes bewirkt wird, und ist daher der Erwerb eines solchen Rückstaurechtes durch Ersitzung ausgeschlossen?
Bedeutung der Pachtaufkündigung durch den Adjudikatar im Falle schuldenhalber-notwendiger Subhastation des Pachtgrundstückes (A.L.R. I. 21. §§. 350. 351). -- Beschränkter Übergang der Verpflichtungen aus dem Pachtvertrage auf den Adjudikatar.
Ebenso wie seitens des Patrons ist seitens der Kirchengemeinde, wenn diese die Ersitzung des Patronatrechtes behauptet, ein vierundvierzigjähriger Besitzstand nachzuweisen.