1. Gilt die Beschränkung der BRV. vom 20. Mai 1915 (RGBl. S. 292) auf Rechtsfolgen, die nach dem 31. Juli 1914 eingetreten sind, auch für den Bereich der Hypothekenverordnung vom 8. Juni 1916 (RGBl. S. 454)?
2. Sind Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Rechtsfolgen im Sinne dieser Hypothekenverordnung?
1. Ist eine offenkundige Vorbenutzung oder eine Beschreibung in öffentlichen Druckschriften, wenn sie am Tage der Anmeldung des Patents oder des Gebrauchsmusters erfolgt, der Erteilung des Patents oder der Wirksamkeit des Gebrauchsmusters hinderlich?
2. Zum Tatbestande des § 2 des Patentgesetzes und des § 1 des Gebrauchsmusterschutzgesetzes.
3. Macht nachträglicher Verrat seitens einer zur Benutzung zugezogenen Person die Vorbenutzung zu einer von vornherein offenkundigen?
Ist es dann, wenn eine Gegenforderung teils aufgerechnet, teils mit Widerklage verfolgt und in erster Instanz abgewiesen war, in zweiter aber dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt wird, nach § 538 Nr. 3 ZPO. geboten oder auch nur zulässig, die Sache für die Klage und die Widerklage gleichermaßen an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen?
1. Zur Frage der rechtzeitigen Geltendmachung von Befreiungsklauseln.
2. Ist Rohstoffmangel eine Betriebsstörung im Sinne einer Befreiungsklausel?
3. Kann der Verkäufer sich auf eine Befreiungsklausel berufen, wenn er es schuldhafterweise, aber ohne Verstoß gegen Treu und Glauben, unterlassen hat, gegenüber den Lieferanten, bei denen er sich mit Rohstoffen eingedeckt hatte, auf Lieferung der Rohstoffe zu bestehen?
Kann nach § 12 des Warenzeichengesetzes auch die Löschung einer Firma verlangt werden, die das eingetragene Warenzeichen als Firmenbestandteil aufgenommen hat?
1. Kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der Berufungsfrist versagt werden, weil der Gesuchsteller, der im ersten Rechtszuge das Armenrecht gehabt hatte, seinem Armenrechtsgesuche für den zweiten Rechtszug kein neues Armutszeugnis beigefügt hat?
2. Umfang der Behauptungs- und Glaubhaftmachungspflicht nach § 236 Abs. 1 Nr. 1, § 234 Abs. 2 ZPO. im Falle der Verzögerung der Ausstellung des Armutszeugnisses.
Erstreckt sich die Kirchenbaulast des Zehntherrn und Patrons auch auf den Bau von Wohnungen katholischer Hilfskapläne, die dem Pfarrer mit Genehmigung des Bischofs wegen Vermehrung der Seelenzahl oder aus persönlichen Gründen beigegeben sind?
1. Von welchem Zeitpunkt an kann im Falle der Testamentsvollstreckung eine Nachlaßforderung mit der Folge geltend gemacht werden, daß die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 207 BGB. zu laufen beginnt?
2. Welche Wirkung hat der Widerruf der Leistung eines zugeschobenen Eides, wenn der Gegner die unter den Eid gestellte Behauptung demnächst zurücknimmt?
1. Ist der beurkundende Notar amtlich verpflichtet, die Beteiligten über die wirtschaftlichen Gefahren des beabsichtigten Vertrags zu belehren?
2. Hat er ihnen auf Verlangen seinen Vertragsentwurf auszuhändigen?
3. Haftet, wenn ein Notarvertreter bei der Beurkundung eines Vertrags den einen Vertragsteil vorsätzlich schädigt, der vertretene Notar aus Art. 101 preuß. FGG.?
Kann der Verkäufer selbstgefertigter kunstgewerblicher Erzeugnisse, die keinen besonderen Urheberschutz haben, die Lieferung verweigern, wenn der Käufer mehrfach zum Schaden des Verkäufers solche Erzeugnisse nachgeahmt hatte?
1. Ergreift die in § 1 Abs. 2 der Anlage zu Art. 297, 298 des Friedensvertrags angeordnete Ungültigkeit der in den besetzten Gebieten getroffenen Maßnahmen auch die rechtlichen Beziehungen Deutscher aus dem mit einem Zwangsverwalter im besetzten Gebiete geschlossenen Vertrage?
2. Inwieweit dauert das Amt der in Belgien und Frankreich eingesetzt gewesenen deutschen Zwangsverwalter nach der VO. vom 2. Juni 1920 noch fort?
1. Welche Anforderungen sind zu stellen, um Identität zwischen dem Bezogenen und dem Akzeptanten annehmen zu können?
2. Zu den Erfordernissen des Wechselprotestes.
1. Enthält § 1 der Bekanntmachung der Provinzial-Fleischstelle für Ostpreußen vom 31. Oktober 1918 über den Verkehr mit Schlachtpferden (Reg.-Amtsbl. S. 368) eine revisible Rechtsnorm?
2. Ist ein Kaufvertrag über Schlachtpferde nichtig, wenn der Käufer die in § 1 der genannten Bekanntmachung vorgeschriebene behördliche Ermächtigung zum Ankaufe von Schlachtpferden nicht besitzt?
1. Steht die Ausstellung eines Schweizer Konkursverlustscheins einer Klage des Gläubigers auf Zahlung seiner ausgefallenen Forderung bei einem inländischen Gericht entgegen?
2. Welche Bedeutung kommt hierbei dem Umstande zu, daß das Vertragsverhältnis selbst nach Schweizer Recht zu beurteilen ist?
1. Wird die Anwendung des preuß. Tumultgesetzes vom 11. März 1850 auf öffentliche Aufläufe dadurch ausgeschlossen, daß die revolutionäre Bewegung siegreich ist?
2. Sind die Vorschriften der §§ 14, 15 Abs. 1 des Reichsgesetzes über die durch innere Unruhen verursachten Schäden vom 12. Mai 1920 in der Revisionsinstanz auch dann anzuwenden, wenn sie bei Erlaß des angefochtenen Berufungsurteils noch nicht in Geltung waren?
1. Wirkung des Verbots der preuß. Kriegsministerialverordnung vom 1. April 1915 über Verkauf von Bankazinn.
2. Kann der Ankauf von beschlagnahmten Gegenständen des Kriegsbedarfs gegen die guten Sitten verstoßen?
3. Muß sich der Vertretene die sittenwidrige Handlung des Vertreters zurechnen lassen?
1. Verhältnis von Ausstattung zum Geschmacksmuster. 2. Ist lediglich das objektive Vorhandensein einer technischen Funktion für den Ausschluß des Ausstattungsschutzes maßgebend, oder kommt es auf die Absicht des Formgebenden an?
3. Ist die Formgebung, soweit sie über die Bedeutung einer technischen Funktion hinausgeht, dem Ausstattungsschutze zugänglich?
Greift die Vorteilsausgleichung Platz, wenn der Wert des vom ausgefallenen Hypothekengläubiger erstandenen Grundstücks erst durch spätere unvorhersehbar gewesene Verhältnisse eine Steigerung erfahren hat?
1. Verhältnis von Satz 2 zu Satz 1 des § 1579 Abs. 1 BGB. 2. Was ist unter dem anderen Ehegatten zu gewährenden Unterhalt im Sinne des § 1579 Abs. 1 Satz 1 zu verstehen?
3. Verhältnis des § 1578 zu § 1579 Abs. 1 Satz 2.
4. Berücksichtigung veränderter Zeitverhältnisse bei Beurteilung des Unterhaltsbedarfs.
Wird beim Schadensersatzanspruche wegen Nichterfüllung die abstrakte Berechnung unbedingt dadurch ausgeschlossen, daß der Käufer beim Vertragsschlusse nicht die Absicht der Weiterveräußerung gehabt hat?
Unterliegt die Einbringung eines Grundstücks in eine Kommanditgesellschaft, die in einem zwischen dem 1. Oktober 1913 und dem 1. Oktober 1919 geschlossenen Vertrage über Erhöhung der Einlage des Kommanditisten enthalten ist, außer der Stempelabgabe aus Tarifnr. 1 A c 1 RStempG. vom 3. Juli 1913 auch noch dem Landesstempel aus Tarifst. 32a preuß. StempStG. vom 30. Juni 1909?
1. Ist die Benennung einer Artistentruppe seitens des Ausbilders und Leiters mit seinem Künstlernamen eine besondere Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts im Sinne von § 16 UWG.? Besteht für die Truppe ein Recht zur Weiterführung des Namens auch nach ihrer Trennung vom Leiter und Ausbilder?
2. Genießt auch ein Deckname (Pseudonym) den Schutz des § 12 BGB.?
1. Ist die im Nachtrage V des Deutschen Eisenbahngütertarifs, Teil I Abteilung A, zu § 54 der Eisenbahnverkehrsordnung erlassene Ausführungsbestimmung, die alle Waren mit einem Werte von mehr als 150 M für das Kilogramm zu Kostbarkeiten erklärt, rechtsgültig?
2. Zum Begriffe "Kostbarkeit" im frachtrechtlichen Sinne.
Zu den Rechtsbegriffen der höheren Gewalt nach § 1 RHaftpflG. und des unabwendbaren äußeren Zufalls nach § 25 des preuß. Eisenbahngesetzes. Kann dem Eisenbahnunternehmer zugemutet werden, daß er, um den Gefahren aus einem Unwetter vorzubeugen, den Betrieb auf der gefährdeten Strecke einstellt, bevor noch die Unmöglichkeit seiner Weiterführung sich ergeben hat?
Ist derjenige, der während des Kriegs auf einem Grundstück eine Sprengstoffabrik betrieben hat, auch ohne Verschulden zum Ersatze des durch Explosionen den Nachbargrundstücken zugefügten Schadens verpflichtet?
Kann der Verkäufer, auf dessen Klage der Käufer rechtskräftig zur Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Lieferung der verkauften Ware verurteilt worden ist, mit einer neuen Klage die Zahlung des Kaufpreises schlechthin fordern, wenn sich nachträglich herausgestellt hat, daß die Lieferung infolge eines vom Käufer zu vertretenden Umstandes schon vor der Verurteilung unmöglich geworden war?
1. Ist der Antrag, einen Zeugen zu vereidigen, einer Rüge wegen Nichtvereidigung gleichzustellen?
2. Steht der Umstand, daß der Zeuge mit seiner Ehefrau in Gütertrennung lebt, der Annahme eines rechtlichen Interesses am Ausgang des Rechtsstreits entgegen?
1. Ist schon deshalb, weil die sämtlichen Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. je den eigenen Geschäftsanteil an dieselbe Person verkauft haben, der Schluß gerechtfertigt, daß auch ein Kaufvertrag über das Handelsgeschäft der Gesellschaft abgeschlossen worden ist?
2. Liegt in der Übernahme der Gewähr, daß die vorhandenen Geschäftsschulden einen gewissen Betrag nicht übersteigen, die Zusicherung einer Eigenschaft?
Kann in einer auf arglistige Täuschung über eine bestimmte Tatsache gestützten Anfechtung zugleich eine Anfechtung des Inhalts gefunden werden, daß dem Geschäftsgegner infolge seines unwahrhaftigen Verhaltens die erforderliche Vertrauenswürdigkeit für ein Lieferungsverhältnis von längerer Dauer fehle?
1. Zur Rechtsgültigkeit Gothaischer Kaufgewerkschaften. 2. Ist die Revision zulässig gegen eine Entscheidung, welche auf die Umgehung nicht revisibler Gesetze gestützt ist?
Hat eine Stadtgemeinde als Eigentümerin des Friedhofs das Recht, einen das Leichenbestattungsgewerbe Betreibenden von der Ausübung dieses Gewerbes auf dem Friedhof auszuschließen?
Hat ein Versicherer, der wegen Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsnehmers nach den Allg. Seeversicherungsbedingungen von 1867 § 160 Abs. 2 die Versicherung für erloschen erklärt hat, trotzdem einen Anspruch auf Prämienzahlung für die nach dem Tage des Erlöschens der Versicherung liegende Versicherungszeit?
Ist der Rechtsweg zulässig für Ansprüche, die wegen rechtswidriger Verfügung über polizeilich beschlagnahmte Gegenstände (Lebensmittel) wider eine Stadtgemeinde erhoben werden, an deren Lebensmittelamt die Gegenstände von der beschlagnahmenden Polizeibehörde abgeführt worden sind?
Bestimmt sich beim Schadensersatze für verloren gegangene Sachen die Höhe der Geldentschädigung nach dem Werte der Sachen zur Zeit der Klagerhebung oder zur Zeit der Urteilsfällung?
1. Findet die Verordnung über die Regelung der Teerwirtschaft vom 7. Juni 1920 (RGBl. S. 1156) auch Anwendung auf bereits vorher entstandene Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung?
2. Zur Zulässigkeit der abstrakten Schadensberechnung beim Kauf von Waren zum Selbstverbrauche.
Kann eine Erklärung zum Protokolle des Gerichtsschreibers im Sinne des § 21 Abs. 2 FGG. dadurch hergestellt werden, daß der Gerichtsschreiber eine ihm überreichte private Schrift mit der protokollarischen Eingangs- und Schlußformel versieht und den so entstandenen Wortlaut eines Protokolls unterzeichnet?
1. Wie lange sind die Parteien an eine Vereinbarung, die nach der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken vom 15. März 1918 (RGBl. S. 123) der Genehmigung bedarf, gebunden?
2. Wie ist in Preußen die Entscheidung der zur Erteilung der Genehmigung zuständigen Behörde den Beteiligten bekannt zu machen?
3. Kann diese Behörde die Genehmigung noch erteilen, nachdem sie sie versagt hatte?
Zur Haftung der Gemeinde für den einem Volksschullehrer infolge mangelhafter Unterhaltung der Schule entstehenden Schaden im Geltungsbereiche des preuß. Gesetzes, betr. die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen, vom 28. Juli 1906.
1. Steht dem Patron oder der politischen Gemeinde, die, ohne kirchenbaulastpflichtig zu sein, unter Vorbehalt Aufwendungen zu notwendigen baulichen Erneuerungen des Kirchengebäudes gemacht haben, ein Erstattungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung zu?
2. Zur Kirchenbaulast des Patrons nach gemeinem evangelischen Kirchenrecht.
3. Kann eine Kirchenbaulastverpflichtung der politischen Gemeinde durch Observanz, Herkommen oder unvordenkliche Verjährung entstehen, solange der politischen Gemeinde eine selbständige Kirchengemeinde als besonderes Rechtssubjekt nicht gegenüberstand, politische und Kirchengemeinde vermögensrechtlich vielmehr als zusammenfallend angesehen wurden?
1. Kann die auftraglose Geschäftsführung eines in unwirksamer Generalvollmacht des Geschäftsführers einer Gesellschaft m. b. H. handelnden Dritten nachträglich formlos von der Gesellschaft genehmigt werden, wenn die Vollmacht an sich der Form des § 2 Abs. 2 GmbHG. entspricht?
2. Ist die Gestattung einer Firmenführung im Zweifel auf unbeschränkte Dauer zu verstehen?
3. Gilt dies auch für die Gestattung des Gebrauchs eines Warenzeichens und von Auszeichnungen?
1. Enthält die durch Ortsstatut erfolgte Übernahme der Leichenbestattung in städtischen Betrieb eine Verletzung des § 1 GewO.?
2. Gehören die Rechte aus § 1 GewO. zu den besonderen Rechten und Vorteilen im Sinne des § 75 Einl. z. ALR.?
Greift die in Art. 12 § 1 Abs. 1 preuß. AG. z. BGB. für Rentengutsverträge vorgesehene erleichterte Form schon dann Platz, wenn aus dem Vertrage hervorgeht, daß die Begründung des Rentenguts durch Vermittelung der Generalkommission erfolgen soll? Oder muß auch schon der Antrag auf Rentengutsbildung bei der Generalkommission eingereicht und von dieser für zulässig erklärt sein?
Muß demjenigen, der als Beamter (Notar) tätig werden soll, die Ernennung durch amtliche Mitteilung eröffnet worden sein? Zum Begriff einer solchen Eröffnung.
1. Rechtliche Bedeutung von Lieferscheinen, die an Order gestellt werden.
2. Zur Frage der sog. technischen Orderpapiere im Sinne des § 363 HGB.
3. Welche rechtliche Verpflichtung geht ein Lagerhalter durch die einem Dritten erteilte Auskunft ein, ein Lieferschein hinsichtlich einer bei ihm eingelagerten Ware gehe in Ordnung?
Ist die durch die Verordnung über die Abgeltung von Ansprüchen gegen das Reich vom 4. Dezember 1919 begründete Zuständigkeit des Reichswirtschaftsgerichts eine ausschließliche?
1. Zur Frage des Eigentumsübergangs an anvertrautem Gelde. 2. Über das Verhältnis der §§ 987 flg. zu § 823 BGB., insbesondere mit bezug auf den Fremdbesitzer.
1. Unter welchen Voraussetzungen war vor Erlaß des Schutzhaftgesetzes vom 4. Dezember 1916 die vorläufige Festnahme einer Person wegen Gefährdung der militärischen Sicherheit des Reichs zulässig?
2. Kann ein Schadensersatzanspruch gegen den Anzeigenden darauf gestützt werden, daß er eine solche Festnahme aus eigensüchtigen Beweggründen veranlaßt habe?
3. Inwieweit unterliegt die Angemessenheit der Schutzhaftanordnung der richterlichen Prüfung?
Können die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft Tantiemen auch von demjenigen Teil des Jahreserträgnisses der Gesellschaft fordern, der als Kriegssteuer gezahlt worden ist?
1. Wird der arglistig getäuschte Käufer durch die Anfechtung des Kaufvertrags gehindert, die Kaufsache weiterzuveräußern?
2. Kann der Verkäufer, wenn die vom Käufer erklärte Anfechtung begründet, die Kaufsache aber weiterveräußert ist, seinen Schaden oder nur den Wert der Sache ersetzt verlangen?
Geht der Käufer, der den in Verzug befindlichen Verkäufer unter Androhung der Abnahmeverweigerung auffordert, sich binnen bestimmter Frist über seine Leistungsbereitschaft zu erklären, mit dem Ablauf der Frist des Erfüllungsanspruchs verlustig?
Liegt ein die Nichtigkeit begründender Verstoß gegen die guten Sitten vor, wenn eine Ehefrau Kaufgeschäfte in der Weise vornimmt, daß sie, um dem Ehemanne den Umfang ihrer Aufwendungen zu verheimlichen, den Verkäufer zur Ausstellung unvollständiger Rechnungen veranlaßt?
Wann muß der verantwortliche Leiter eines geschäftlichen Unternehmens sich die Kenntnis eines seiner Angestellten von einer bestimmten Tatsache als eigene Kenntnis anrechnen lassen?
1. Bezieht sich die Verordnung über die Abgeltung von Ansprüchen gegen das Reich vom 4. Dezember 1919 auch auf Gehaltsansprüche von Beamten und Militärpersonen?
2. Sind unter inaktiven Offizieren auch Offiziere a. D. zu verstehen?
3. Enden die Gehaltsansprüche eines Offiziers, wenn sein Dienstverhältnis vorschriftsmäßig hätte aufgehoben werden sollen, aber tatsächlich nicht aufgehoben worden ist?
1. Zur Umwandlung eines Personennamens in einen reinen Warennamen. Kann ein Personenname von seinem Träger von vornherein zum Warennamen bestimmt werden?
2. Stellt es einen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 1 WZG. dar, wenn ein Patent auf Herstellung einer Ware durch Erteilung von Lizenzen verwertet wird?
1. Zur Anwendung des § 384 Abs. 3 HGB. 2. Ist es ein Sachmangel der Ware, wenn sie aus dem Ausland eingeschmuggelt ist, oder wenn trotz des Erwerbs durch einen gutgläubigen Käufer noch die Möglichkeit ihrer Beschlagnahme nach § 94 StPO. besteht?
3. Begründet der Verstoß gegen § 9 Nr. 1 BVO. über den Handel mit Tabakwaren vom 28. Juni 1917 (RGBl. S. 563) die Nichtigkeit des Kaufgeschäfts?
1. Ist bei der Beurteilung eines Rückgriffsanspruchs des Militärfiskus wider einen dritten Schädiger aus § 41 Abs. 2 des Mannschaftsversorgungsgesetzes vom 31. Mai 1906 nachzuprüfen, ob für die von der Militärbehörde dem Verletzten bewilligte Rente die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind?
2. Ist der Rentenanspruch nach § 1 MaunschVersG. auch wegen einer Vermehrung der Bedürfnisse infolge der Dienstbeschädigung gegeben?
3. Reichshaftung nach dem Gesetze vom 22. Mai 1910 und Ausgleichungspflicht.
1. Zum Verhältnis der Vertragsablösungsverordnung vom 8. August 1919 zur Abgeltungsverordnung vom 4. Dezember 1919.
2. Ist im Falle der Unzulässigkeit des Rechtswegs vor dem ordentlichen Gerichte nach der Abgeltungsverordnung die Verweisung an das Reichswirtschaftsgericht zulässig?
1. Eigentumsübergang beim Versendungskaufe. 2. Ist der Rollfuhrunternehmer, der im Auftrage des Verkäufers eine versendete Ware am Ankunftsorte dem bereits Eigentümer gewordenen Käufer zuführen soll, diesem letzteren aus schuldhaft unterlassener Obhut über die Sache wegen widerrechtlicher Verletzung des Eigentums nach § 823 Abs. 1 BGB. schadensersatzpflichtig, wenn infolge der nachlässigen Obhut die Sache vom Rollwagen gestohlen wird?
3. Bedeutung von die Haftung der Rollfuhrunternehmer einschränkenden "Allgemeinen Bedingungen" für diesen Schadensersatzanspruch.
1. Zum Begriff der Binnenschiffahrt. 2. Inwiefern werden die Verjährungsvorschriften der §§ 117 Nr. 7, 118 des Binnenschiffahrtsgesetzes durch das Internationale Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen vom 23. September 1910 (RGBl. 1913 S. 49) berührt?
Steht dem Bürgen der Rückgriff gegen den Hauptschuldner in voller Höhe der Forderung zu, wenn er sich mit dem Gläubiger auf Zahlung eines geringeren Betrags verglichen hat?
Liegt in der Verwendung eines eingetragenen Bildzeichens mit einer das Bild deutenden Unterschrift eine warenzeichenmäßige Verwendung der Unterschrift, durch welche in den Schutzbereich eines fremden Wortzeichens eingegriffen werden kann?
1. Kündigung eines auf Kündigung angestellten preußischen Hofbeamten durch den Finanzminister auf Grund der Verordnung vom 10. März 1919.
2. Standen die preußischen Hofbeamten nur im Beamtenverhältnis oder zugleich auch in einem bürgerlichrechtlichen Dienstverhältnisse zu dem Könige?
3. Sind gegenüber dem die Kündigung für zulässig erklärenden Inhalte der Anstellungsurkunde mündliche Äußerungen der Anstellungsorgane, die Kündigungsklausel stehe nur auf dem Papier, eine Kündigung sei ausgeschlossen, wirksam?
1. Wann liegt ein dem § 5 des preußischen Tumultschadengesetzes vom 11. März 1850 genügender Bescheid des Gemeindevorstandes vor?
2. Sind Ansprüche aus diesem Gesetze ausgeschlossen, wenn der zugrunde liegende Tatbestand als Kriegsschaden im Sinne des Reichsgesetzes über die Feststellung von Kriegsschäden vom 3. Juli 1916 angesehen werden kann?
3. Hat das Reichsgesetz über die durch innere Unruhen verursachten Schäden vom 12. Mai 1920 im Saargebiete Geltung?
Können nach § 224 preuß. ABG. bei einem vor dem Inkrafttreten des Gesetzes verliehenen Bergwerkseigentum auch noch nach diesem Zeitpunkte Freikuxe erworben werden?
1. Ist für den Anspruch auf den Gasaufpreis gemäß § 8 der Ausführungsbestimmungen des Reichskommissars für Elektrizität und Gas zu seiner Verordnung vom 26. Juli 1917 der Rechtsweg zulässig?
2. Wer ist anspruchsberechtigt?
3. Ist die Aufpreisanordnung materiell gültig?
4. Trifft sie auch die sog. kriegsnotwendigen Betriebe?
5. Bestehen gegen die formelle Gültigkeit der Verordnungen des Reichskommissars vom 26. Juli 1917 deshalb Bedenken, weil zur Zeit ihres Erlasses die Ernennung und die Delegation des Reichskommissars zur Regelung der Gasbewirtschaftung noch nicht öffentlich bekannt gemacht war?
1. Unter welchen Umständen kann bei Verträgen zugunsten Dritter der Versprechensempfänger wegen Verletzung der dem Dritten zugewendeten Rechte vom Vertrage zurücktreten?
2. Ist nach Art. 15 § 7 preuß. AusfG. z. BGB. der Rücktritt vom Vertrage wegen Nichterfüllung von Leibgedingspflichten auch demjenigen versagt, welcher sich bei der Veräußerung seines Grundstücks die Gewährung eines Leibgedinges zugunsten des Altsitzers hat versprechen lassen?