Finden zwischen mehreren Wechselverpflichteten, gegen welche der Inhaber des Wechsels eine solidarische Verurteilung erwirkt hat, zu Gunsten des Zahlenden die Grundsätze der gesetzlichen Subrogation Anwendung?
Haftet die offene Handelsgesellschaft für den Schaden, welchen ein zu ihrer Vertretung befugter Gesellschafter bei der Geschäftsführung einem Dritten zugefügt hat?
1. Ist die Erneuerung einer Hypothekar-Inskription, was ihren Inhalt betrifft, mit derselben Strenge, wie die erste Eintragung zu beurteilen?
2. Muß namentlich die Nichtigkeit einer solchen Erneuerung ausgesprochen werden, wenn dieselbe eine Angabe des Datums und der Natur des Titels nicht enthält?
Wie gestaltet sich unter der Herrschaft der deutschen Civilprozeßordnung das Übergebotsverfahren nach freiwilligen Veräußerungen im Gebiete des rheinischen Rechtes?
Kann die Klage auf Rückgabe bestimmter Wertpapiere, welche ein Bankier im Auftrage eines Dritten gekauft und demselben, mit Nummern bezeichnet, auf Depot-Konto gutgeschrieben hat, im Urkundenprozesse verfolgt werden?
Berechnung der Revisionssumme, wenn gegen die Erben des Schenkgebers auf Anerkennung einer Schenkung geklagt und die Revision nicht von allen Beklagten eingelegt ist.
Wie ist in Fällen, wo der Drittbesitzer gegen die auf Grund von Art. 2169 Code civil an ihn ergangene Aufforderung des Hypothekengläubigers, die Schuldsumme zu zahlen oder die verpfändeten Grundstücke aufzugeben, Widerspruchsklage erhebt, der Wert des Streitgegenstandes zu bestimmen?
Kann im Falle, wenn der Anwalt zweiter Instanz, nach Verkündigung, jedoch vor Zustellung des Berufungsurteiles, die Anwaltschaft niedergelegt hat, die Zustellung dieses Urteiles an den Anwalt erster Instanz mit der Wirkung, daß sie den Lauf der Revisionsfrist eröffnet, geschehen?
Muß der im Urkundenprozesse auf Widerspruch verurteilte Beklagte, wenn ihm die Ausführung seiner Rechte nicht vorbehalten worden ist, zur Erlangung des Vorbehaltes die Ergänzung des Urteiles nach §. 292 C.P.O. beantragen, oder kann er zu diesem Zwecke auch das Urteil im Rechtsmittelwege anfechten?
Kann ein gerichtliches Erkenntnis, welches lediglich eine Verurteilung der Ehefrau ausspricht, auch als ein gegen den Ehemann vollstreckbarer Titel gelten?
Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Verbindung der Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Vertrages mit der Klage auf Rückgängigmachung des in Erwartung des Zustandekommens eines Vertrages Geleisteten.
Was ist unter einem "bestimmten" Antrage im Sinne des §. 230 Ziff. 2 C.P.O. zu verstehen? Ist eine Schadensklage zulässig mit dem Gesuche, die Verhandlung und Entscheidung zunächst auf die Ersatzpflicht zu beschränken, wenn zwar der Betrag des Schadens noch nicht beziffert ist, aber die Möglichkeit vorliegt, die Höhe des Schadens aus den in der Klage enthaltenen Angaben zu ermitteln?
Kann die Ersatzzustellung, wenn sie in dem innerhalb der Wohnung des Rechtsanwaltes befindlichen Geschäftslokale stattfindet, auch an die in §. 166 C.P.O. bezeichneten Hausgenossen und dienenden Personen erfolgen?
Erstreckt sich der §. 3 Abs. 1 des preuß. Gesetzes vom 21. Juli 1852 betr. die Disziplinarvergehen nichtrichterlicher Beamten auch auf Freisprechungen durch ein strafrichterliches Urteil?
Unter welchen Voraussetzungen gilt der einer städtischen Krankenanstalt zugeführte gerichtliche Gefangene als entlassen aus der Haft, sodaß die Verpflichtung des Justizfiskus zu den Pflegekosten aufhört?
Ist die Vertretungspflicht des Gerichtsvollziehers -- der beauftragenden Partei gegenüber -- nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften des A.L.R.'s II. 10. §§. 88 flg. zu bestimmen?
Ist bei Anweisungen die schriftliche Annahme der Anweisung seitens des Assignaten in der Weise, daß in der betreffenden Urkunde diese Annahme zu einem unzweideutig erkennbaren Ausdrucke gebracht wird, unbedingt notwendig?
Außerkontraktliche Schadensersatzpflicht der Gründer und der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft wegen Ausgabe nicht volleingezahlter Aktien späteren Aktienerwerbern gegenüber nach Preußischem Landrechte und nach dem Handelsgesetzbuche.
Hat der Gläubiger gegen den Nichtgläubiger, welchem als vermeintlichem Gläubiger der Schuldner den Betrag der Forderung gezahlt hat, eine Klage auf Herauszahlung des gezahlten Betrages?
1. Ist der Eigentumserwerb an der fremden Grundfläche durch Inädifikation dadurch ausgeschlossen, daß das Gebäude nicht bloß fremden, sondern zugleich auch den eigenen Grund und Boden des Bauenden überdeckt?
2. Ist ein solcher Erwerb dadurch ausgeschlossen, daß der Bauende Ehemann der Eigentümerin der Grundfläche ist und sich im Nießbrauchsbesitze derselben befindet?
Welche Form erfordert der Widerruf eines Erbvertrages, wenn der eine Kontrahent sich im Vertrage die Befugnisse zum Widerrufe unter der Bedingung vorbehalten hat, daß der andere Kontrahent einer von ihm im Vertrage übernommenen Verpflichtung nicht nachkomme?
Unterliegen die von dem Aufsichtsschuldner während bestehender Geschäftsaufsicht in zulässiger Weise vorgenommenen Handlungen und ebenso die im Aufsichtsverfahren zulässigen Sonderzugriffe eines Gläubigers der Konkursanfechtung nach § 30 KO.?
1. Setzt die Haftung für Luftfahrtschäden ein Verschulden voraus?
2. Inwieweit findet § 905 BGB. auf den einem Grundstücksbesitzer durch ein abgestürztes Flugzeug zugefügten Sachschaden Anwendung?
Ist die letztwillige Anordnung eines Schiedsgerichts zulässig? Kann der als Testamentsvollstrecker Berufene zugleich zum Schiedsrichter ernannt werden?
1. Darf das Gericht unentschieden lassen, welches örtliche Recht anzuwenden sei?
2. Verhältnis der Goldklausel zu der Klausel, daß der deutsche Schuldner die Gefahr des Sinkens der deutschen Valuta zu tragen habe.
*1 4. Verstößt es gegen Treu und Glauben oder gegen die guten Sitten, wenn eine Schweizer Hypothekenbank von der letzteren Klausel gegen den deutschen Darlehensschuldner Gebrauch macht?
1. Zu den Bestimmungen des Eisenbahngütertarifs über Beförderung von Frachtgütern in offenen Wagen und Verladung von Gütern durch den Absender.
2. Zum Begriffe "auffallender Gewichtsabgang" im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 1 der Eisenbahnverkehrsordnung.
3. Zur Haftung der Eisenbahn für den Schaden, der aus der mit dem Aufladen oder mit einer mangelhaften Verladung verbundenen Gefahr entsteht.
1. Darf der Hypothekengläubiger, der einen dinglichen Vollstreckungstitel besitzt und seine persönliche Forderung nach § 64 KO. angemeldet hat, wegen des dinglichen Anspruchs die Veräußerung und Entfernung von Zubehör des Grundstücks anfechten? Behält er dieses Recht, auch wenn sein Hypothekenrecht am Grundstück selbst durch Zuschlag erlischt?
2. Steht seinem Anfechtungsrecht die Einrede der Rechtshängigkeit oder des Verzichts entgegen, wenn er einer Anfechtungsklage des Konkursverwalters als Streitgehilfe beigetreten ist?
3. Kann ihm die Einrede der Vorteilsausgleichung entgegengesetzt werden, wenn er das Grundstück nach der Entfernung des Zubehörs als Meistbietender vorteilhaft erstanden hat?
Über Seeversicherung auf veränderter Schätzungsgrundlage und Versicherung von imaginärem Gewinn sowie über die Bezeichnung des versicherten Interesses.
Liegt eine unzulässige Klagänderung vor, wenn der klagende Miterbe, an Stelle des ursprünglichen Anspruchs auf Bewirkung der Auseinandersetzung, nach der Kündigung des Amtes durch den beklagten Testamentsvollstrecker die Ansprüche auf Rechenschaftsablegung und Herausgabe des Nachlasses an die Erbengemeinschaft sowie auf Feststellung der Schadensersatzpflicht des Beklagten erhebt?
1. Kann ein im Ehescheidungsverfahren nach der letzten mündlichen Verhandlung entstandener Ehescheidungsgrund durch neue Klage (Restitutionsklage, Vollstreckungsgegenklage, negative Feststellungsklage) geltend gemacht werden?
2. Ist namentlich die Vollstreckungsgegenklage gegenüber rechtsgestaltenden Urteilen, insbesondere Ehescheidungsurteilen, so lange sie noch nicht die Rechtskraft beschritten haben, möglich?
1. Liegt die Amtspflicht, dem Grundbuchamt wahrheitsgemäße Mitteilungen zu machen und irrtümliche zu berichtigen, den Katasterbeamten in Preußen auch gegenüber Dritten ob?
2. Setzt die Haftung des Staates nach dem preuß. Gesetze vom 1. August 1909 voraus, daß die Persönlichkeit des schuldigen Beamten festgestellt wird?
1. Wann ist bei einem nach Grund und Betrag streitigen Klaganspruche über den Grund "vorab" entschieden?1
2. Ist ein Berufungsurteil, durch welches ohne Rechtsverletzung der Anspruch an sich für begründet erklärt, aber unter rechtsirrtümlicher Anwendung des §. 500 Ziff. 3 C.P.O. die Sache zur Entscheidung über den Betrag des Anspruches in die erste Instanz zurückverwiesen ist, ganz oder nur in dem letzteren Punkte vom Revisionsgerichte aufzuheben?
Muß bei dinglichen Klagen expressa causa geklagt werden und ist die Einführung eines neuen Erwerbsgrundes nach Zustellung der Klage als unzulässige Klagänderung anzusehen?
Ist der Antrag auf "Zusprechung einer Entschädigung nach Feststellung des Betrages durch Sachverständige" zulässig?
Ist die Beschwerde des Beklagten und Revisionsklägers gegen die Verwerfung eines Entschädigungsanspruches in angebrachter Amt auch dann zu beachten, wenn der Beklagte in der Revisionsinstanz erklärt, daß er Beschwerde erhoben habe, weil nicht die definitive Verwerfung des Anspruches erfolgt sei, insoweit aber die Beschwerde sich als unbegründet darstellt?
1. Ist der Prozeßweg über die Feststellung der Zugehörigkeit zu einem eingetragenen Verein nach erfolgter Kündigung zulässig, wenn das Mitglied unter Geschäftsaufsicht gestellt ist und der Aufsichtsrichter die Ermächtigung erteilt hat, die Vertragserfüllung abzulehnen?
2. Liegt den Rechtsbeziehungen zwischen Mitglied und Verein ein gegenseitiger Vertrag zugrunde?
1. Setzt § 23 WZG. einen ausländischen Geschäftsbetrieb voraus? Welchen Einfluß hat die Unwirksamkeit des ausländischen Zeichens auf die deutsche Zeicheneintragung?
2. Wird ein Warenzeichen durch Einräumung einer Lizenz Zubehör zum Geschäftsbetrieb des Lizenznehmers? Kann eine ungültige Übertragung als originärer Erwerb aufrecht erhalten werden?
3. Voraussetzungen des Anspruchs aus § 6 Abs. 2 WZG. Wann wird ein Wortzeichen zum Warennamen und Freizeichen?
1. Findet eine Haftung der Gemeinden zum Ersatze des bei öffentlichen Aufläufen verursachten Schadens in Preußen auch dann statt,
a) wenn ein Auflauf nicht aus örtlichen Ursachen entstanden ist, sondern einen Teil einer über den Gemeindebezirk hinausgreifenden Bewegung politischer Natur bildet, der mit örtlichen Mitteln nicht begegnet werden kann?
b) wenn die Teilnehmer an dem Auflaufe in gewisser Weise militärisch organisiert sind?
2. Kann "offene Gewalt" auch dann vorliegen, wenn kein unmittelbarer körperlicher Zwang ausgeübt ist?
3. Wann sind die getroffenen Gegenmaßregeln gesetzlich?
1. Haftet das Reich gemäß dem Gesetze vom 22. Mai 1910 für Handlungen der Mannschaften der Arbeiter- und Soldatenräte?
2. Zur Anwendung des preußischen Gesetzes über den Waffengebrauch des Militärs vom 20. März 1837.
Haftet bei der Vorsorgeversicherung der Versicherer, wenn der gefährliche, der behördlichen Genehmigung bedürfende Betrieb, durch den der Schaden verursacht worden ist, ohne behördliche Genehmigung erfolgt ist?
Kann unter besonderen Umständen beim Fortbestand eines gegenseitigen Vertrags der eine Teil die Erhöhung der Gegenleistung fordern, wenn seine eigene Leistung unter der Veränderung der Verhältnisse wirtschaftlich zu einer völlig anderen geworden ist?
Ausgleich der beiderseitigen Interessen in solchem Falle.
1. Zur Anwendung des § 155 BGB. 2. Befreit eine Steigerung des Anschaffungspreises den Verkäufer von seiner Lieferpflicht, wenn die Vertragserfüllung seinen geschäftlichen Ruin zur Folge haben würde? Kann er sich dabei auch auf seine Verpflichtungen gegenüber anderen Käufern berufen?
1. Ist es zur Gültigkeit der in § 16 Nr. 1 ScheckG. vorgesehenen Vorlegungsbescheinigung erforderlich, daß sie innerhalb der Vorlegungsfrist des § 11 ausgestellt wird?
2. Wird die Gültigkeit dieser Bescheinigung dadurch beeinträchtigt, daß das Datum der Ausstellung der Wahrheit nicht entspricht?
3. Muß die Bescheinigung im Falle der Gesamtvertretung einer Gesellschaft von allen Vertretern unterschrieben werden?
1. Rechtsweg für Klugen der Zentraleinkaufsgesellschaft auf Schadensersatz und Herausgabe des gezogenen Gewinns gegen Personen, die verbotswidrig unter Umgehung des Monopols der Klägerin Waren aus dem Ausland eingeführt haben.
2. Zum Begriff der sog. unechten Geschäftsführung nach § 687 Abs. 2 BGB.
3. Sind die BRV. über die Einfuhr von Vieh und Fleisch sowie Fleischwaren vom 18. März 1916 und die Ausführungsbestimmungen vom 22. März 1916 (RGBl. S. 175, 179) als Schutzgesetze nach § 823 Abs. 2 BGB. zugunsten der wirtschaftlichen Tätigkeit der Zentraleinkaufsgesellschaft anzusehen?
Kann der Beklagte, wenn der Kläger auf Erfüllung eines mangels Übereinstimmung der Parteien nicht zustande gekommenen Vertrags klagt, durch Anerkennung des Klaganspruchs eine vertragliche Bindung der Parteien bewirken?
Wird die Verjährungsfrist des § 110 RStempG. vom 3. Juli 1913 durch eine negative Feststellungsklage des zur Steuer Herangezogenen unterbrochen, und zwar auch dann, wenn diese Klage nicht allen prozessualen Erfordernissen des § 256 ZPO. entspricht?