Ist der Streit um Rückzahlung eines Betrags, der an die Spinnpapier-Ausgleichskasse zwecks Erwirkung der Freigabe beschlagnahmter Papiergarne gezahlt wurde, eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne des § 13 GVG.?
Galt die in § 19 der Preistreibereiverordnung vom 8. Mai 1918 für Lieferungen nach dem Auslande bestimmte Ausnahme aus allgemeinen Rechtsgründen auch schon vor Erlaß dieser Verordnung?
Zum Begriff der Verabredung im Sinne von § 1 Nr. 6 der Preistreibereiverordnung vom 8. Mai 1918. Liegt eine solche nur dann vor, wenn sich die Teilnehmer vertraglich verpflichten, eine der in Nr. 1--5 bezeichneten strafbaren Handlungen zu begehen?
Inwieweit sind gegenüber dem Reichsgrunderwerbsteuergesetz vom 12. September 1919 die Vorschriften der Tarifst. 32 Abs. 1 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 30. Juni 1909 aufrechterhalten geblieben?
Kann der Verfrachter unter Rücktritt vom Chartervertrage Fantfracht fordern, wenn der Befrachter nur einen so geringen Teil der bedungenen Ladung liefert, daß die Frachtforderung nicht dinglich gesichert ist?