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Aktenzeichen III 125/79
Datum 13.01.1880
Leitsatz Ersitzung eines Fahrtrechts. Bedenkung der Rechtsregel: "tantum praescriptum, quantum possessum". Beweislast hinsichtlich etwaiger Besitzesfehler. Wird durch außergerichtlichen Widerspruch des Eigentümers des dienenden Grundstückes gegen die Ausübung der Dienstbarkeit der Verjährungsbesitz unterbrochen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640012B0101
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