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Aktenzeichen III 168/79

Datum 14.11.1879

Leitsatz Ist nach preußischem Rechte vor der Entmündigungserklärung eine provisorische Verfügung zulässig, kraft deren jemandem wegen Verschwendung die Handlungsfähigkeit entzogen werden kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640012D0107

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