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Aktenzeichen II 16/79

Datum 18.11.1879

Leitsatz Ist die rechtliche Gültigkeit eines Versicherungsvertrages, den ein Preuße mit einer außerhalb Preußen domizilierten Unfall-Versicherungsanstalt durch Vermittelung eines in Preußen wohnenden Agenten geschlossen hat, dadurch beeinträchtigt, daß die Versicherungsanstalt die in §. 2 des preuß. Ges. v. 17. Mai 1853 vorgeschriebene Genehmigung der Ministerien nicht erwirkt, und der betr. Agent die in den §§. 3 u. 4 das. geforderte persönliche Concession nicht erlangt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640012F0115

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