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Aktenzeichen 66/79

Datum 19.12.1879

Leitsatz Ist ein Darlehnsgläubiger, welcher später an den Schuldner im Spiele verloren und die Aufrechnung der Gewinnforderung auf die Darlehnsschuld mündlich bewilligt hat, nach dem Allg. Landrecht bei einem Objekte von mehr als 50 Thlr. an diese Bewilligung gebunden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464001350129

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