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Aktenzeichen IV 125/79
Datum 19.01.1880
Leitsatz Gilt der nach §. 3 Nr. 4 des Gesetzes vom 9. März 1872 für die Obduktion eines Leichnams zu liquidierende Gebührensatz auch für die Obduktion eines Tierkörpers?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640013A0152
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