zurück

Aktenzeichen IV 125/79

Datum 19.01.1880

Leitsatz Gilt der nach §. 3 Nr. 4 des Gesetzes vom 9. März 1872 für die Obduktion eines Leichnams zu liquidierende Gebührensatz auch für die Obduktion eines Tierkörpers?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640013A0152

Download PDF

zurück