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Aktenzeichen II 20/79

Datum 25.11.1879

Leitsatz Kann der Kirchenvorstand einer katholischen Pfarrgemeinde Umlagen, denen der Regierungspräsident die Beitreibung im Verwaltungswege versagt hat, weil dieselben zu Gehaltszahlungen an Geistliche, bezüglich deren die Leistungen aus Staatsmitteln eingestellt worden, bestimmt sind, mittels gerichtlicher Klage einziehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640013D0161

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