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Aktenzeichen IVa 108/79

Datum 10.02.1880

Leitsatz Hat die Verordnung eines Erblassers, daß die Gläubiger des Erben nicht befugt sein sollen, den Erbteil zum Gegenstande ihrer Befriedigung zu machen, ohne gleichzeitige Einschränkung des Erben in dem Verfügungsrechte über den Erbteil den Gläubigern gegenüber rechtliche Wirkung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464001410175

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