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Aktenzeichen 41/80

Datum 25.02.1880

Leitsatz Ist nach preußischem Rechte bei Versicherungen eigenen Lebens auf den Todesfall zu Gunsten Dritter die Erlangung des Klagerechtes bezüglich der Versicherungssumme von dem Beitritte gemäß A.L.R. I. 5 §. 75 ff. abhängig? Kann in solchen Fällen die Versicherungssumme als Gegenstand des Nachlasses des Versicherungsnehmers betrachtet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464001440188

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