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Aktenzeichen 17/79
Datum 05.01.1880
Leitsatz Auch in einer beim Amtsgerichte anhängigen Sache kann eine Beschwerde an das Reichsgericht erwachsen, vorausgesetzt, daß dem Beschlusse des Oberlandesgerichtes gegenüber ein neuer selbständiger Beschwerdegrund vorliegt.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464001540230
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