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Aktenzeichen III 70/79
Datum 23.01.1880
Leitsatz Gehören die dem Verletzten auf Grund des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 zuerkannten Renten zu den nach §. 749 Ziff. 2 der Civilprozeßordnung der Pfändung nicht unterworfenen, "auf gesetzlicher Vorschrift beruhenden Alimentenforderungen"?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464001550231
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