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Aktenzeichen I 107/79
Datum 10.01.1880
Leitsatz 1. Wird bei eingetragenen Genossenschaften die Mitgliedschaft nur durch schriftliche Erklärung erworben? 2. Wird die Mitgliedschaft durch die Eintragung in das vom Vorstande dem Register-Richter eingereichte Mitgliederverzeichnis -- vorbehältlich des Gegenbeweises -- bewiesen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464001590242
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