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Aktenzeichen II 106/80
Datum 01.06.1880
Leitsatz Ist der Fabrikunternehmer unbedingt verpflichtet, alle zum Schutze der Arbeiter dienlichen Maßregeln zu treffen bezw. anzuordnen, oder kann unter besonderen Umständen und in gewissen Beziehungen auch dem Arbeiter die Pflicht obliegen, für seinen Schutz selbst zu sorgen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464001640275
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