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Aktenzeichen II 209/79

Datum 06.04.1880

Leitsatz 1. Kann das durch §. 7 Abs. 2 des Haftpflichtgesetzes gewährte Recht, auf Aufhebung oder Minderung einer zuerkannten Rente zu klagen, an einen Dritten zur Ausübung im eigenen Namen gültig cediert werden? 2. Läßt sich der bezügliche Rechtsstreit als Fortsetzung des früheren Rechtsstreites, infolge dessen die Rente zuerkannt wurde, auffassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464001750315

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