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Aktenzeichen IVa 229/79
Datum 27.04.1880
Leitsatz Regreß des Bürgen gegen den Hauptschuldner auch ohne Klagencession abseiten des bezahlten Gläubigers. -- Kann der debitor cessus, welcher nach der Certioration auf Grund einer vor derselben übernommenen Bürgschaft einen Gläubiger des Cedenten bezahlt hat, gegen den Cessionar mit der ihm durch die Zahlung erwachsenen Forderung an den Cedenten kompensieren?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640017C0344
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