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Aktenzeichen Vb 192/79
Datum 13.03.1880
Leitsatz Genügt zur endgültigen Eintragung einer Hypothek an Stelle einer Vormerkung die Bewilligung dessen, gegen welchen die Vormerkung gerichtet war, auch in dem Falle, wenn der Bewilligende zur Zeit der Bewilligung nicht mehr eingetragener Eigentümer war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464001890383
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