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Aktenzeichen II 72/80
Datum 27.04.1880
Leitsatz Kann gegen denjenigen, welcher gegen ein kontraktliches Verbot gehandelt hat, nur auf Schadensersatz geklagt werden, oder hat der andere Kontrahent, sofern keine absolute Unmöglichkeit der Wiederherstellung des vertragswidrig Errichteten vorliegt, die Wahl zwischen der Klage auf Schadensersatz und derjenigen auf Wiederherstellung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464001920411
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