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Aktenzeichen II 77/80
Datum 27.04.1880
Leitsatz Muß der Bauherr, wenn der in Verzug gesetzte Bauunternehmer die Verbesserung der mangelhaft gelieferten Arbeiten unterläßt, solche durch einen Dritten herstellen lassen, bevor er auf Schadensersatz klagt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464001930413
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