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Aktenzeichen I 274/79

Datum 18.02.1880

Leitsatz Genügt beim Beweise durch Handelsbücher deren Vorlegung ohne die Bezeichnung derjenigen Stellen, an welchen die betreffenden Eintragungen sich finden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464001970423

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