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Aktenzeichen I 808/80

Datum 26.05.1880

Leitsatz 1. Muß das Gericht, wenn der Beklagte in der auf die Klage anberaumten mündlichen Verhandlung nicht erscheint, seine Zuständigkeit von Amts wegen prüfen oder ohne solche Prüfung das Versäumnisurteil erlassen? 2. Ist, wenn aus einem Handelsgeschäfte gegen den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises geklagt wird, das Gericht am Wohnsitze resp. am Orte der Handelsniederlassung des Käufers oder des Verkäufers zuständig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640019E0438

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