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Aktenzeichen I 117/83

Datum 14.03.1883

Leitsatz 1. Ist bei einem Wechsel, in dessen Texte der Singular gebraucht ist, welcher aber zwei untereinander stehende Namensunterschriften, und zwar jede mit dem Zusatze "als Bürge" trägt, die erste Unterschrift als diejenige des Ausstellers anzusehen, oder ist der Wechsel ungültig, weil ihm die Unterschrift des Ausstellers fehlt? 2. Darf eine solche Schrift durch den außerhalb derselben liegenden Beweis ergänzt werden, daß einer der Unterzeichner die Absicht gehabt habe und verpflichtet gewesen sei, als Aussteller zu unterzeichnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A010001

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