zurück

Aktenzeichen I 184/83

Datum 05.05.1883

Leitsatz Ist der Aussteller eines s. g. durchgehenden Konnossements unbedingt verpflichtet, in Ermangelung einer bestimmten, in demselben vorgeschriebenen Reiseroute die betreffenden Güter auf dem geographisch nächsten Wege nach ihrem Bestimmungsorte zu befördern, und haftet er bei der Beförderung eines ihm vertragsmäßig nicht gestatteten Umweges für höhere Gewalt? Bedeutung von "intermediate ports".

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A070027

Download PDF

zurück