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Aktenzeichen II 213/83
Datum 06.12.1883
Leitsatz Gehört die behufs der Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteiles oder anderen vollstreckbaren Titels (§. 702 C.P.O.) bewirkte Pfändung zu den in §. 23 Nr. 2 K.O. erwähnten Rechtshandlungen, durch welche einem Konkursgläubiger eine Sicherung gewährt wird, die er nicht oder nicht in der Art, oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte?1
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A080033
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