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Aktenzeichen I 362/82

Datum 09.10.1882

Leitsatz Ist der Landesgesetzgebung durch §. 12 des Einf.-Ges. zur Konkursordnung gestattet, den früheren Generalpfandrechten die Wirksamkeit auch in bezug auf das nach dem 1. Oktober 1879 erwordene Vermögen zu sichern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A0A0041

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