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Aktenzeichen I 162/83
Datum 18.04.1883
Leitsatz 1. Finden gegenüber der fünfjährigen Verjährung des Art. 146 H.G.B. die landesrechtlichen Gründe der Ausschließung der Verjährung, namentlich die des §. 512 preuß. A.L.R. I. 9 Anwendung? 2. Begriff der Fälligkeit in Art. 146 H.G.B. 3. Schützt die Verjährung des Art. 146 nur den Gesellschafter als solchen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A0B0042
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