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Aktenzeichen V 159/83

Datum 11.07.1883

Leitsatz 1. Ist auf die nach dem Haftpflichtgesetze vom 7. Juni 1871 zu gewährende Entschädigung eine Witwenpension anzurechnen, wenn die Voraussetzung des §. 4 dieses Gesetzes nicht zutrifft? 2. Ursachlicher Zusammenhang im natürlichen Sinne und im Rechtssinne.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A0D0050

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