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Aktenzeichen II 262/83
Datum 06.11.1883
Leitsatz Darf der Richter den Kausalzusammenhang zwischen Verschulden und Unfall deshalb als gegeben erachten, weil bei Beobachtung der in Frage stehenden Vorsichtsmaßregel, der Regel nach, der Unfall verhütet worden wäre?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A120064
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