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Aktenzeichen I 283/83

Datum 15.10.1883

Leitsatz 1. Außerordentliche Schadensersatzpflicht der Gründer und Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft wegen Ausgabe nicht volleingezahlter Aktien späteren Aktienerwerbern gegenüber nach preußischem Landrechte und nach dem Handelsgesetzbuche. 2. Doppelte Sachdarstellung im Thatbestande des Urteiles. 3. Bedeutung des §. 260 C.P.O.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A140074

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