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Aktenzeichen III 415/82
Datum 23.01.1883
Leitsatz Muß, wenn ein Gesetz die Gültigkeit eines Veräußerungsvertrages über Liegenschaften an die Beobachtung einer bestimmten Schriftform knüpft, diese Form auch bei bloß vorbereitenden Verträgen und für alle Modalitäten des Vertrages gewahrt werden? Ist die Revision bei Folgerungen aus der Interpretation von Partikulargesetzen zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A230122
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