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Aktenzeichen I 249/83
Datum 23.06.1883
Leitsatz 1. Haftet der conductor operis für Verschulden der von ihm verwandten Hilfspersonen? 2. Beweislast in Ansehung des Verschuldens in einem solchen Falle. 3. Giebt es ein gemeines deutsches Gewohnheitsrecht, welches dem Transportübernehmer gestattet, sich von der Haftung für einen bei Gelegenheit des Transportes verursachten Schaden durch Überlassung des Transportwerkzeuges zu befreien? 4. Voraussetzungen einer Berichtigung der Eidesnorm nach Art. 431 C.P.O.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A2D0164
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