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Aktenzeichen I 237/83

Datum 09.10.1883

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen können gegenseitige Verpflichtungen die rechtliche Natur von Reallasten annehmen? 2. Ist der Antrag auf "Zusprechung einer Entschädigung nach Feststellung des Betrages durch Sachverständige" prozessualisch unzulässig? 3. Ist die Beschwerde des Beklagten und Revisionsklägers gegen die Verwerfung eines Entschädigungsanspruches in angebrachter Art auch dann zu beachten, wenn er in der Revisionsinstanz erklärt, daß er Beschwerde erhoben habe, weil nicht die definitive Verwerfung des Anspruches erfolgt sei, insoweit aber die Beschwerde sich als unbegründet darstellt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A2F0172

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