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Aktenzeichen I 135/83

Datum 21.03.1883

Leitsatz 1. Über das Verhältnis des jüngeren im Besitze des Dokumentes befindlichen Cessionars oder Pfandnehmers einer Hypothekenforderung zu dem früheren Cessionar. 2. Muß im Gebiete des Allg. Preuß Landrechtes auch bei Handelsgeschäften die Abtretung einer Schuldforderung, worüber schriftliche Urkunden vorhanden sind, schriftlich erfolgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A350197

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