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Aktenzeichen V 188/83

Datum 06.10.1883

Leitsatz Ist der Bergwerkseigentümer, welcher auf Grund oberbergamtlicher Anordnung befugt ist, ein in seinem Felde auftretendes, einem Anderen verliehenes Mineral mitzugewinnen, verpflichtet, über diese Gewinnung Rechnung zu legen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A390210

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