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Aktenzeichen IV 308/83
Datum 15.11.1883
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen gilt der einer städtischen Krankenanstalt zugeführte gerichtliche Gefangene als entlassen aus der Haft, sodaß die Verpflichtung des Justizfiskus zu den Pflegekosten aufhört?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A3E0230
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