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Aktenzeichen IV 319/83

Datum 22.11.1883

Leitsatz Ist bei Anweisungen die schriftliche Annahme der Anweisung seitens des Assignaten in der Weise, daß in der betreffenden Urkunde diese Annahme zu einem unzweideutig erkennbaren Ausdrucke gebracht wird, unbedingt notwendig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A400237

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