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Aktenzeichen I 375/83

Datum 24.11.1883

Leitsatz Liegt eine den Geschäftsherrn verpflichtende Verwendung des zur alleinigen Annahme von Zahlungen nicht befugten Kassierers schon darin, daß der Kassierer, welcher eine dem empfangenen Betrage gleiche Summe demnächst unterschlagen hat, die empfangenen Geldstücke in die Geschäftskasse gelegt hat, in welcher sie mit dem Gelde des Geschäftsherrn vermischt sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A490260

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