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Aktenzeichen II 145/83
Datum 26.06.1883
Leitsatz Bedarf die in der Form der Stipulation zu Gunsten eines Dritten gemachte freigebige Verfügung zu ihrer Gültigkeit der notariellen Beurkundung? Bewirkt auch die erst nach dem Tode des Stipulanten den Erben gegenüber abgegebene Annahmeerklärung die Unwiderruflichkeit einer solchen Verfügung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A500279
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