zurück

Aktenzeichen II 218/83

Datum 19.10.1883

Leitsatz Findet, wenn das Pfandgericht (der Pfandbuchführer) eine Gemeindebehörde ist, der L.R.S. 1354 Anwendung, sodaß für die durch Verschulden des Pfandgerichtes verursachten Beschädigungen die Gemeinde haftet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A520286

Download PDF

zurück