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Aktenzeichen I 260/82
Datum 07.06.1882
Leitsatz Gelten Dienstbarkeiten für die Wertberechnung im Sinne der Civilprozeßordnung als unschätzbar? Bedeutung der Glaubhaftmachung des Wertes des Beschwerdegegenstandes im Sinne des §. 508 Abs. 3 C.P.O.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A5F0321
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